EA 1 55105 Abgabetermin 06.11.2012

Das mit der Beauftragung Dritter habe ich in den Substumtionen nun nur erwähnt. Auf die ständige Verfügbarkeit bin ich nicht eingegangen. Frei nach dem Motto: in einem Vertrag kann vieles stehen. Ob es wirksam ist, ist was anderes...

Es tat sich jedoch eine weitere Schwierigkeit auf. Wo sind die Hinweise in dem SV zu der Anzeige- und Nachweispflicht? Diese sind in keinster Weise gegeben? Evtl. ein Hinweis, dass es sich doch um keine Arbeitnehermin handelt?
 
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