- Ort
- Düsseldorf
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Zu Deiner Frage: 1. und 2. argumentiere ich das es keine Gründe sind. Diese "Kosten und Zeit" entstehen jedem Unternehmen bei jeder suche nach einer Arbeitskraft, oder können eben entstehen. (So nach dem Motto: Mal hat man Glück und z.B. bei der ersten Anzeige in der Zeitung ist die optimale Mitarbeiter(in) gefunden, mal hat man pech). Wie siehst Du das?
Ich habe die Suche nach einer Ersatzkraft bejaht. Normalerweise sind die Kosten/Aufwand für eine Suche kein betrieblicher Grund, wenn er zumutbar ist. Hier ist es aber so, daß die E täglich nur 1 Stunde auf ihre Arbeitszeit verzichtet. K hat angegeben, daß die Suche nach einer Vollzeitkraft bereits sehr schwierig war. Eine Teilzeitkraft für nur 1 Stunde täglich zu finden ist in meinen Augen für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, zumal die Gefahr besteht daß bis zum Beginn der Teilzeit keine Ersatzkraft zu Verfügung steht. Das muß sich E meines Erachtens anrechnen lassen.
Die zusätzlichen Kosten für die Aufteilung des Arbeitsplatzes stellen für mich keinen betrieblichen Grund dar, da K nicht angibt, ob die zusätzlichen Kosten unverhältnismäßig sind.