EA 1 55105 Abgabetermin 07.05.2013

Zu Deiner Frage: 1. und 2. argumentiere ich das es keine Gründe sind. Diese "Kosten und Zeit" entstehen jedem Unternehmen bei jeder suche nach einer Arbeitskraft, oder können eben entstehen. (So nach dem Motto: Mal hat man Glück und z.B. bei der ersten Anzeige in der Zeitung ist die optimale Mitarbeiter(in) gefunden, mal hat man pech). Wie siehst Du das?

Ich habe die Suche nach einer Ersatzkraft bejaht. Normalerweise sind die Kosten/Aufwand für eine Suche kein betrieblicher Grund, wenn er zumutbar ist. Hier ist es aber so, daß die E täglich nur 1 Stunde auf ihre Arbeitszeit verzichtet. K hat angegeben, daß die Suche nach einer Vollzeitkraft bereits sehr schwierig war. Eine Teilzeitkraft für nur 1 Stunde täglich zu finden ist in meinen Augen für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, zumal die Gefahr besteht daß bis zum Beginn der Teilzeit keine Ersatzkraft zu Verfügung steht. Das muß sich E meines Erachtens anrechnen lassen.

Die zusätzlichen Kosten für die Aufteilung des Arbeitsplatzes stellen für mich keinen betrieblichen Grund dar, da K nicht angibt, ob die zusätzlichen Kosten unverhältnismäßig sind.
 
Ja da hast du recht mit der Arbeitszeit. Allerdings habe ich das dann mit der Problematik der "Nichterörterung" ausgeschlossen. Da K den Antrag der E mit dieser nicht erörtert hat kann E kein Hinderungsgrund entgegengehalten werden der in einer Erörterung hätte schon ausgeschlossen werden können. Mein Argument bezieht sich darauf dass K die Zeiten mit E hätte besprechen können und diese wäre dann vielleicht zur Einsicht gekommen dass keine Mitarbeiterin für 1 Stunde am Tag gefunden werden wird. E hätte dann ihr Stunden anders verteilen können.
Deshalb ist dann in meiner Lösung nur das Argument des pädagogischen Konzeptes wirksam.
 
Ja Sommerkind,
so habe ich es jetzt auch. Anfangs auf Grund der Norm ging ich von zwei Klageanträgen aus. Jetzt wo ich die Urteile und den JA-Artikel gelesen habe, komme ich auf einen Antrag und begründe es ähnlich wie Du.
 
Nach dieser Argumentation ist es aber möglich, jeden Einwand des Arbeitgebers abzuwehren. Egal was er sagt, alles was er einwendet kann mit der Aussage "hättest du erörtert wäre deine Zustimmung möglich gewesen" abgelehnt werden und mal fingiert evtl. seine Zustimmung. Dieser Nachteil soll ihm aber m.E. aus 8 III TzBfG nicht entstehen.


Ich verstehe den Ablauf so: Der Arbeitgeber hat das Teilzeitbegehren abgelehnt. Der Arbeitnehmer klagt nun auf Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers über die Zustimmung der Teilzeit. Und jetzt kann der Arbeitgeber betriebliche Gründen anführen, die dagegen sprechen. Ob es sich dabei dann wirklich um betriebliche Gründe handelt ist im Gutachten auszuführen. Und hier kann man die Erörterungspflicht nicht mehr aufführen.
 
Ja Leberwurstsaft,
vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich meine, die Fiktion muss erst einmal vom Tisch, bevor Du zu den betrieblichen Gründen (3-Stufenmodell) kommen kannst, d.h. Du müsstet die mögliche Fiktionswirkung des § 8 V 2, 3 TzBfG im Lichte einer "Obliegenheiten" werten. Dazu gibt es mehrere Ansichten in der Literatur. Ich habe die Fiktion damit verneint.
 
ok, vielleicht habe ich mich jetzt undeutlich ausgedrückt :-)


Also, die Fiktion nach 8 V 2+3 ist sowieso vom Tisch, da diese 2 Voraussetzungen hat: 1. keine Erörterung UND 2. keine (rechtzeitige) Ablehnung des AG. Da K hier rechtzeitig abgelehnt hat sind die Voraussetzungen einer Fiktion von vornherein nicht erfüllt.


Jetzt kommt man zu den Einwänden des K und der Prüfung, ob diese betriebliche Gründe darstellen. Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen es keine "dringenden" betriebliche Gründe gemäß 9 TzBfG sein. Die betrieblichen Gründe des 8 TzBfG sollen lediglich "rational nachvollziehbare Gründe" sein, die gegen das Teilzeibegehren sprechen.


Wenn ich Sommerkind richtig verstanden habe, dann hat sie die Ersatzkraftsuche nicht als betrieblichen Grund angesehen. Als Grund gab sie an, daß keine Erörterung stattgefunden hat. Aber eben diese Argumentation halte ich nicht für richtig. Nach meinem Verständnis ist festzustellen, ob der Einwand der K bzgl. der Schwierigkeiten der Ersatzkraftsuche einen rational nachvollziehbaren Grund, also einen betrieblichen Grund darstellt. Und das habe ich bejaht mit der Begründung, daß die Suche nach einer Ersatzkraft für lediglich eine Stunde am nachmittag die K und wohl auch jeden anderen Arbeitgeber vor große Probleme stellt. Das ist doch rational nachvollziehbar, oder?
 
Ja Leberwurstsaft,
Du hast recht, ich habe das Argument von Sommerkind oberflächlich gelesen.
Deiner vorherigen Argumentation in den Absätzen 2-4 kann ich folgen. Mir scheint die Obliegenheit in der "Fiktionsprüfung" aber diskussionswürdig zu sein.
Ich nehme an, dass Dein Argument der 3. Stufe des BAG-3-Stufen-Modells gilt. Zudem wäre noch anzuführen, dass selbst für eine Vollzeitstelle kein Fachpersonal zu finden war und zur Lösung mit A und B geführt hat.
 
Vielleicht hilft das ja: 8 Sa 1095/11 des LAG Hamm
 
Nein, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe die Erörterung nicht bei der Prüfung der betrieblichen Gründe. Die Erörterung wurde bei mir oben bei der Fiktion geprüft. Carlsson hat das schon richtig verstanden.

Trotzdem habe ich dann bei der Prüfung ob die Suche nach einer Ersatzkraft ein betrieblichen Grund darstellt dieses verneint. Für mich stellt es keinen betrieblichen Grund da. (Gutes) Personal zu finden ist m. E. meist recht schwer, und für 1 Stunde am Tage nahezu unmöglich. Deshalb habe ich dann auch angeführt dass evtl. alle Mitarbeiter von diesem Teilzeitersuchen betroffen sind, da evtl. komplett umstrukturiert werden muss, denn jemanden für eine Stunde am Tag zu suchen ist, wie bereits erwähnt, nahezu unmöglich. Jedoch bin ich eben der Meinung dass das Gericht dieses nicht als betr. Grund gelten lässt, da (fast) jedes Unternehmen Schwierigkeiten hat Personal zu finden oder Schwierigkeiten kriegen kann. Ob es nun ist weil jemand einen Mitarbeiter für 1 Stunde am Tag sucht, und andere die Problematik haben jemanden für Nachtschichten oder fürs Wochenende oder sonst "komische" Arbeitszeiten zu finden.

Das ganze habe ich natürlich nicht so hingeschrieben wie jetzt hier, sondern anhand von Rechtsprechung, h.M. und nach allegemeinen Lebensumständen dargelegt.

Für mich ist das pädagogische Konzept auf jeden Fall ein betr. Grund. Bisher die Zeiten/Kosten nicht. Aber vielleicht überzeugt ihr mich ja noch mit Euren Argumenten. :hammer:
 
Nein, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe die Erörterung nicht bei der Prüfung der betrieblichen Gründe. Die Erörterung wurde bei mir oben bei der Fiktion geprüft. Carlsson hat das schon richtig verstanden.
OK, dann passt es ja :-)

Aber vielleicht überzeugt ihr mich ja noch mit Euren Argumenten
Ich denke, die Entscheidung pro oder contra wird in der EA keine ausschlaggebende Rolle spielen, hauptsache man hat es geprüft und vernünftig argumentiert.
Ich bin halt nur der Meinung, daß der Arbeitgeber auch gegen zu ausufernde Teilzeitbegehren geschützt werden sollte. Normalerweise wird ein Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer für lediglich eine Arbeitsstunde/Tag einstellen müssen. K wird aber hier grad durch das Teilzeitbegehren der E dazu gedrängt, eine Ersatzkraft für 1 Stunde zu suchen. Das ist für den AG nicht mehr zumutbar.
 
Was meint ihr : Der Arbeitgeber hat bereits Teilzeitkräfte beschäftigt, das mit dem Organisationsmodell kann daher wohl nicht soo wichtig sein, wenn es bereits Ausnahmen gab. Dies wird aber entkräftet dadurch, dass
a) es sich nicht um eine Teilzeit im Sinne des Teilzeitundbefristungsgesetzes handelt sondern um Elternzeitteilzeit, d.h. die anderen Teilzeitkräfte nur für eine überschaubare Zeit Teilzeit machen (Ausnahmen sind für ein oder zwei Jahre möglich, nicht jedoch auf Dauer; weil besondere Anstrengungen aller Beteiligten möglich sind, wenn diese zeitlich begrenzt benötigt werden)
b) es bei den anderen Teilzeitbeschäftigten bereits einen "Gegenpart" gibt, es dürfte dem Arbeitgeber also wesentlich leichter sein , zwei 0,5- Stellen zu schaffen und dafür eine Ganztagsstelle zu schaffen als eine ganz neue Halbtagsstelle einzurichten

Was meint ihr, ist diese Argumentation OK oder zu weit hergeholt ?
 
Nein, die Argumentation ist völlig ok. Ist ja im Grunde das was wir vorher auch schon geschrieben haben.
Die AN sind nicht vergleichbar, zum einen wegen der Elternteilzeit und zum anderen aufgrund der Arbeitszeiten (Vollzeit - Teilzeit)

LG
 
Hey, weiß vielleicht jemand ob wir die EA-Ergebnisse zugeschickt bekommen oder ob wir die online abrufen können?
Danke

LG
 
Die Musterlösung ist bereits online . Das eigene EA Ergebnis erhält man indem man die EA zurückgeschickt bekommt . Auf dem Deckblatt steht dannd ie Punktezahl und im Idealfall finden sich in der Lösung viele hilfreiche und gut lesbare Korrekturhinweise.
 
Hallo,

bin ich der Einzige, der noch auf die Rücksendung der ersten Einsendearbeit wartet?
 
Hallo,
das Ergebnis der zweiten EA habe ich, aber auf die erster warte ich auch noch.
 
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