Einsendeaufgaben EA 1 55105 SoSe 2018

Ich lösch das mal hier raus, damit es keine Verwirrungen gibt. Ich war mit meinen Überlegungen bei der EA zu BGB III.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Stef, hast Du die Skripte schon erhalten oder arbeitest Du mit den pdf.-Dateien? Bei mir ist noch nichts angekommen und schön langsam werde ich etwas ungeduldig. Solange hat es noch nie gedauert.
 
Hi, nein, ich habe auch noch keine Skripte und ich hasse es, in pdfs zu lesen - da komme ich nicht vorwärts. Finde es auch sehr lange - und am 08.05. ist schon Abgabetermin....
 
Jo, das wird ganz schön knackig. Ich komme mit den pdfs auch nicht klar, bin da altmodisch - ich brauch einfach mein "Malbuch" ;-). Ich warte mal heute noch ab und frage wahrscheinlich morgen nach. Montag ist ja offizieller Bearbeitungsbeginn. Zumindest mal tröstlich, dass sie scheinbar nicht nur mich "vergessen" haben.
 
Ich muss auch malen - und wenn ich was suche, muss ich Daumenkino spielen können - das geht mit pdfs leider nicht. Da bin ich auch - und gerne - altmodisch. Probiere mich immer wieder am pdf-Lesen - also guter Wille ist schon da.
 
Hallo Stef,
wieso prüftst Du einen Herausgabeanspruch? Was soll herausgegeben werden. Es geht doch um einen Ersatz des Schadens. Also Arbeitnehmerhaftung.Und der Schadensersatzanspruch nach den zitierte §§ verstehe ich auch nicht.
 
Sorry, falscher Thread :wall: Das gehört zu BGB III. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :paperbag:
 
so, nachdem wir nun aus dem BGB III draußen sind :danke:zurück zum AR:
Hat jemand schon eine Idee über mögliche Problemfelder:
Ich sehe im Moment die ausführliche Abgrenzung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die jedoch zugunsten der Fahrlässigkeit ausgeht.
 
Meine ersten Ideen wären

AGL 280 I BGB
Schuldverhältnis +
Pflichtverletzung +
Vertretenmüssen
- 276 I S.1 beachte 619a Beweislast
Verschulden 280, 276
Grob fahrlässig +
Schaden und kausälität
- schaden am Fahezeug 30.000

ZE F müsste Schadensersatz leisten nach 280 I und 249ff. BGB

Haftungserleichterung aus 254 analog
Eventuelle Meinunsstreit zu 276 I S.1

Ein Problem ist denke ich in welcher Höhe man F für den entstandenen Schaden aufkommen lassen kann. Ganz oder nur 3,5 bis 12 Monatsgehälter. Oder bringt man eine fiktive Kaskoversicherung mit ein?
 
was möchtest Du für einen Meinungsstreit eimbringen? sehe da keinen.
 
ich sehe da auch keine grobe Fahrlässigkeit...und fiktiv einbringen würde ich ebenfalls nichts. Wenn keine Haftpflicht im SV steht, dann gibt es keine.
 
für mich ist das Überfahren erst mal schon grob fahrlässig. Haftungsmildernd wirken sich dann die Umstände aus.
 
grobe Fahrlässigkeit würde ich gerade wegen der Umstände verneinen, für mich handelt es sich um mittlere Fahrlässigkeit.
 
@Christel ich bin jetzt ein wenig wegen der Höhe des Schadens bei dir verwirrt. die aufgabenstellung fragt doch nach dem schaden am lieferwagen und nicht an dem bmw, was dann ja die 20000€ wären. oder habe ich da etwas falsch verstanden?
 
ich sehe da auch keine grobe Fahrlässigkeit...und fiktiv einbringen würde ich ebenfalls nichts. Wenn keine Haftpflicht im SV steht, dann gibt es keine.

Christel liegt da nicht falsch bezüglich der Kaskoversicherung:
 

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Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine grundlegende Bearbeitungsfrage: wie sieht das Prüfungsschema aus? Bzw. wo kann ich das finden? Ich belege ja WiWi und muss mich erst etwas in die Bearbeitungsabläufe einfinden :-)
Es wäre super wenn mir da jemand nen Tip geben könnte ;-)
:danke:
 
Könnte nicht der § 823 die AGL sein da unerlaubte Handlung in Form des Fahrens über eine rote Ampel ( gesetzliche Pflichtverletzung)
 
Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine grundlegende Bearbeitungsfrage: wie sieht das Prüfungsschema aus? Bzw. wo kann ich das finden? Ich belege ja WiWi und muss mich erst etwas in die Bearbeitungsabläufe einfinden :-)
Es wäre super wenn mir da jemand nen Tip geben könnte ;-)
:danke:
Rückfrage: hast Du schon grundlegende Kenntnisse im Gutachtenstil bzw. wie in der Modulbeschreibung empfohlen
"Inhaltlich: Es wird empfohlen, zusätzlich das Modul 09806 „Einführung in die juristische Arbeitstechnik und die Methode zivilrechtlicher Fallbearbeitung“ zu belegen."
belegt?
 
Rückfrage: hast Du schon grundlegende Kenntnisse im Gutachtenstil bzw. wie in der Modulbeschreibung empfohlen
"Inhaltlich: Es wird empfohlen, zusätzlich das Modul 09806 „Einführung in die juristische Arbeitstechnik und die Methode zivilrechtlicher Fallbearbeitung“ zu belegen."
belegt?
Ich würde mal sagen jaein.... kann ich das irgendwo nachlesen ohne ein extra Modul zu belegen? Ich habe schon vor Jahren in meinem ersten Studium Arbeitsvertragsrecht belegt....das war aber auch eine Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät....
Ich brauch nur nen Überblick :-)
 
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