Ich habe jetzt mal ne Nacht drüber geschlafen. Und sehe das nun so wie Peppy oben geschrieben hat. Wenn mein Chef mich anruft, und sagt, ich brauch nicht zur Arbeit kommen, nimmt er meine Arbeitsleistung nicht an. Zumindest sollte man 615 dahingehend anprüfen, und dann zu dem Ergebnis kommen, dass die Unmöglichkeit den Annahmeverzug ...überlagert(oder wie nennt man das?)?
Zum Tragen kommt M.E. hier aber das Betriebsrisiko, und hier prüfe ich bei dem Punkt "vom Arbeitgeber nicht zu vertreten" ob A das Handeln des E zu vertreten hat (Verrichtungsgehilfe)....dort kann A sich exkulpieren, also hat er das Handen des A nicht zu vertreten, somit ist die Betriebsstörung nicht von A zu vertreten, somit 615(+)
Zum Tragen kommt M.E. hier aber das Betriebsrisiko, und hier prüfe ich bei dem Punkt "vom Arbeitgeber nicht zu vertreten" ob A das Handeln des E zu vertreten hat (Verrichtungsgehilfe)....dort kann A sich exkulpieren, also hat er das Handen des A nicht zu vertreten, somit ist die Betriebsstörung nicht von A zu vertreten, somit 615(+)