EA 1 BGB I WS 2014/15 Abgabetermin 23.10.2014

Hallo in die Runde, ich bin auch ganz neu hier und habe noch nicht so ganz verstanden, wie mit Überschriften im Gutachten zu verfahren ist. Ich habe bisher kaum welche und würde gern wissen, ob das zu Punktabzug führt. Zudem habe ich arge Probleme mir eine Lösungsskizze zu erstellen, dadurch verzettele ich mich mich natürlich. Zur aktuellen EA habe ich das mal wie folgt versucht, komme aber nicht weiter:
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Obersatz: K von V aus § 433 I S.1
Definition: Vertrag - Angebot und Annahme
Überschrift: I. Angebot des V durch Zeitungsinserat
Obersatz: Möglicherweise hat V ein Angebot abgegeben
Definition Angebot - Frage: Werden bei jeder Angebotsdefinition auch die essentialia negotii mit definiert?
Dann kommt bei mir wieder ein Obersatz, weil ich da noch nicht subsumieren kann.
Obersatz: Die Annonce mit dem Angebot des V über den Kauf des Stickers von Mionel Lessi in Höhe von €50,00 könnte bereits ein wirksames Angebot darstellen. Fraglich ist, ob hier eine Willenserklärung vorliegt, denn in diesem Inserat müsste eine Willenserklärung zu sehen sein.
Jetzt kommt mein Problem: Warum kommt jetzt direkt die Prüfung der WE oder ist das überhaupt so richtig. ....
Bis jetzt käme bei mir die Definition einer Willenserklärung.
Definition WE: Eine WE besteht aus objektiven und subjektiven TB... bla, bla...
dann folgt die Subsumtion:
Wäre in dem Zeitungsinserat des V ein verbindliches Angebot zu sehen, so würde das bedeuten, dass V gegenüber jedem, der diese Annonce liest und das Angebot annehmen würde, auch zur Erfüllung des dann entstandenen Kaufvertrags verpflichtet wäre.
Ein objektiver Betrachter in der Position des Erklärungsempfängers würde unter diesen Umständen kein Angebot des V in dem Sinne sehen, dass V bereits mit dem Inserat in der Tageszeitung einen rechtsgeschäftlichen Erfolg herbeiführen wollte. Diese Erklärung lässt aus objektiver Sicht nicht auf einen Rechtsbindungswillen des V schließen, sodass der objektive Tatbestand einer Willenserklärung nicht erfüllt ist. V hat kein Angebot unterbreitet, sondern lediglich Interessenten dazu aufgefordert, ihrerseits ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).
ENDE.
Dann kommt doch direkt der nächste Punkt mit dem Telefonanruf, den V nicht verstanden hat und dem §130. Hier komme ich nicht weiter. Bzw. so richtig verstanden habe ich die Gutachtenfolge noch nicht, denn ich dachte immer man müsse JEDEN Obersatz den man eröffnet auch wieder schließen.
ZB: 1. Obersatz
2. Definition
3. Subsumtion und dann wieder von vorne. ....

Könnt Ihr mir auch bezüglich des Falles weiterhelfen? Solange hin ist die Abgabefrist ja nicht mehr.
Vielen Dank !:danke:
MeineLana

PS: @IBMThinkPad : Ich vermute hinter Dir auch ein Fan dieser Notebooks... ich bin es auch. Nutze seit Jahren sämtliche Books. Gerade eben X220. :-)
 
Also, wie bereits bei der Zeitungsanzeige, schon wieder das Angebot definieren meinst du?! Habe ich nicht gemacht. Mach einfach "Angebot durch K" oder "Angebot durch Anruf" - die Definitionen sind dann egal.
 
Hallo meinelana15,

ich habe gerade nicht viel Zeit, aber vielleicht hilft dir das hier etwas weiter...

http://www.fernuni-hagen.de/imperia...sendearbeiten__hausarbeiten_und_klausuren.pdf
Hallo Sammy, vielen Dank für den Link. Das Skript werde ich mir jetzt erst mal vornehmen, bevor ich weiter am Gutachten feile. Reicht es eigentlich aus, am 23.10. das Gutachten persönlich im Studienzentrum abzugeben? Ich meine es so verstanden zu haben.
Viele Grüße
MeineLana
 
Reicht es eigentlich aus, am 23.10. das Gutachten persönlich im Studienzentrum abzugeben? Ich meine es so verstanden zu haben.
Viele Grüße
MeineLana

Ja, das reicht aus. Du kannst sie auch noch abends (zu den Öffnungszeiten) zur Post bringen, denn wichtig ist der Stempel.
Wenn du einen Poststempel mit dem 23.10.14 bekommst, reicht das auch aus. Selbst wenn sie erst 5 Tage später in Hagen eintreffen sollte.
Ich klebe dann meist keine eigene Briefmarke auf den Umschlag, sondern lasse mir eine Briefmarke von der Post ausdrucken (da steht das Datum mit drauf) und mir dann noch zeigen, dass auf der Briefmarke das richtige Datum steht. Frei nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" ;-)
 
Ergänzung: Du hast Hamburg als Ort angegeben, also wirst Du vermutlich auch dort die EA abgeben im Studienzentrum wenn Du sie nicht per Post absendest. Dann klick mal auf der Internetseite von denen www.fernuni-hagen.de/hamburg am rechten Rand im Kasten "wichtige Infos" auf "Poststempel, ..." - da steht das auch nochmal offiziell, dass man dort abgeben kann.
 
Hallo meinelana15,

ich quäle mich derzeit ebenfalls Richtung Endfassung EA.

Allerdings liegt meine Hauptbearbeitungszeit am Wochenende.
Wenn Du Lust hast, können wir dazu einen Kontakt aufbauen, da sich erfahrungsgemäß Fragen spontan ergeben.

wie mit Überschriften im Gutachten zu verfahren ist

M. E. kommen da keine Überschriften rein. Die EA soll sich ja an einer Klausur orientieren, d. h. , kein Literaturverzeichnis, kein Inhaltsverzeichnus und wohl auch keine Überschriften.
Sieh sicherheitshalber bei moodle doch unter "beste Arbeiten" nach, dort siehst Du Arbeiten unter Klausurbedingungen.

Warum kommt jetzt direkt die Prüfung der WE oder ist das überhaupt so richtig. ...

Im Gegensatz zu Dir habe ich nicht die WE definiert, weil nach meiner Ansicht Geschäfts- , Handlungswille ... nicht prüfungsrelevant sind.

Du definierst doch den Vertrag: "... aus mindestens 2 WE, nämlich Angebot und Annahme.."
Da habe ich das Angebot definiert.
"Angebot ist ... der Empfänger mit einem einfachen "ja" ..."

Fraglich ist, ob ausreichend präzise: ....muß essentialia neogtii, dies sind ...


Dann wird die Annahme definiert: da kannst Du beschreiben, daß kein Angebot vorliegt, hier kannst Du einen "Schlenker" machen zu Vernehmenstheorie, eingeschränkte Vernehmenstheorie , das kannst Du verneinen weil Empfänger gar nix gehört hat ...

und so endet die Frage 1 bei mir mit der Feststellung, daß in diesem Punkt kein Vertrag vorliegt und kein Anspruch besteht.
 
Ergänzung: Du hast Hamburg als Ort angegeben, also wirst Du vermutlich auch dort die EA abgeben im Studienzentrum wenn Du sie nicht per Post absendest. Dann klick mal auf der Internetseite von denen www.fernuni-hagen.de/hamburg am rechten Rand im Kasten "wichtige Infos" auf "Poststempel, ..." - da steht das auch nochmal offiziell, dass man dort abgeben kann.
Oh, super ! Vielen, vielen Dank für die Hinweise, denn ich habe gerade arge Zeitnot. :-) Dann werde ich sie entweder direkt abgeben am Donnerstag oder auf dem Postamt einliefern. Wundern tut es mich, dass es akzeptiert wird mit dem Postbeleg, denn bei der normalen Sendung steht auf der Quittung nicht drauf wer der Empfänger ist. Ich könnte mir einen Brief schicken und behaupten ich hätte die EA versandt. Aber das werde ich natürlich nicht machen. Ich gehe von dem Gelesenen daher davon aus, dass Ihr kein Einschreibebrief versendet.
 
Hallo meinelana15,

ich quäle mich derzeit ebenfalls Richtung Endfassung EA.

Allerdings liegt meine Hauptbearbeitungszeit am Wochenende.
Wenn Du Lust hast, können wir dazu einen Kontakt aufbauen, da sich erfahrungsgemäß Fragen spontan ergeben.



M. E. kommen da keine Überschriften rein. Die EA soll sich ja an einer Klausur orientieren, d. h. , kein Literaturverzeichnis, kein Inhaltsverzeichnus und wohl auch keine Überschriften.
Sieh sicherheitshalber bei moodle doch unter "beste Arbeiten" nach, dort siehst Du Arbeiten unter Klausurbedingungen.



Im Gegensatz zu Dir habe ich nicht die WE definiert, weil nach meiner Ansicht Geschäfts- , Handlungswille ... nicht prüfungsrelevant sind.

Du definierst doch den Vertrag: "... aus mindestens 2 WE, nämlich Angebot und Annahme.."
Da habe ich das Angebot definiert.
"Angebot ist ... der Empfänger mit einem einfachen "ja" ..."

Fraglich ist, ob ausreichend präzise: ....muß essentialia neogtii, dies sind ...


Dann wird die Annahme definiert: da kannst Du beschreiben, daß kein Angebot vorliegt, hier kannst Du einen "Schlenker" machen zu Vernehmenstheorie, eingeschränkte Vernehmenstheorie , das kannst Du verneinen weil Empfänger gar nix gehört hat ...

und so endet die Frage 1 bei mir mit der Feststellung, daß in diesem Punkt kein Vertrag vorliegt und kein Anspruch besteht.


Hallo Aquila,
stimmt, mit dem objektiven und subjektiven TB zur Frage 1 hast Du recht... eigentlich müssen die nicht geprüft werden, sondern müssten sogar falsch sein, weil die Prüfung ja beim nicht vorhandenen Angebot (invitatio) aufhört. Oui, danke für diesen Hinweis. Ich habe munter nach Schema F geprüft, weil ich noch nicht sicher mit dem Gutachtenstil bin. Bist Du auch berufstätig und TZ-Studierende? Dann würde das sicher mit dem Kontakt gut passen. Ich bin noch nicht fertig... .denn ich habe Frage 2 noch nicht bearbeitet. Stecke noch bei Frage 1 fest. Wie das unter Klausurbedingungen gehen soll..... :-) Da muss ich einfach mehr tun um sicherer zu werden. Ich brauche noch sehr viel Zeit und bin schnell unsicher darüber was jetzt genau zu prüfen ist und wenn dann nicht nach der Definition subsumiert werden kann, frage ich mich auch ob das richtig ist. Aber das vorgenannte Skript ist recht gut und gibt einen gute Hilfestellung.
An die Fortgeschrittenen: Was habt Ihr gemacht, damit Ihr Euch innerhalb des Gutachten nicht verzettelt habt?

Liebe Grüße nach Frankfurt aus dem regnerischen Hamburg, Meinelana
 
Oh, super ! Vielen, vielen Dank für die Hinweise, denn ich habe gerade arge Zeitnot. :-) Dann werde ich sie entweder direkt abgeben am Donnerstag oder auf dem Postamt einliefern. Wundern tut es mich, dass es akzeptiert wird mit dem Postbeleg, denn bei der normalen Sendung steht auf der Quittung nicht drauf wer der Empfänger ist. Ich könnte mir einen Brief schicken und behaupten ich hätte die EA versandt. Aber das werde ich natürlich nicht machen. Ich gehe von dem Gelesenen daher davon aus, dass Ihr kein Einschreibebrief versendet.


Das würde Dir ja nichts nutzen. Wenn die EA gar nicht ankommt, dann nützt es Dir auch nichts, nachweisen zu können, daß sie per Einschreiben verschickt wurde - weg ist weg, was weg ist, kann nicht korrigiert werden.

Die Arbeit muß also in Hagen ankommen. Und kommt sie an, dann nützt Dir das Datum auf Deiner Quittung gar nichts, denn relevant ist für die Uni allein der Poststempel auf dem Kuvert!
 
Hallo meinelana,
schön, daß mal jemand antwortet.

Ich bin TZ Student, aquila ist im Deutschen "der Adler" und spielt auf den Familiennamen an.
Nichtsdestotrotz bin ich zur Zusammenarbeit bereit! :bier:

Ich halte es für sinnvoll, als ersten Schritt die Planungsskizze mit allen möglichen §§ zu erstellen.
Übrigens kann ich Dir per Mail Skripte zum Gutachtenstil zukommen lassen. Ich hatte diese hier schon eingestellt, sie wurden aber gelöscht obgleich sie "legal" heruntergeladen wurden.

Deine Unsicherheit kommt mir übrigens sehr bekannt vor ;-)

Grüße in die Hansestadt
 
Ich hatte diese hier schon eingestellt, sie wurden aber gelöscht obgleich sie "legal" heruntergeladen wurden.

Hallo aquila,

wir löschen nur, wenn die Skripte gegen das Urheberrecht verstoßen.
Und selbst dann geben wir den Hinweis, dass wir die Sachen wegen Verstoß gegen das Urheberrecht gelöscht haben.
Wenn du hier einen Link rein setzt und die Skripte sind für jeden runterladbar, bleibt der Link bestehen.

VG
Sammy
 
Hallo Sammy,
die bezeichneten Skripte hatte ich für meinen Bedarf von frei zugänglichen Seiten runtergeladen.
Deshalb habe ich mir nicht die Mühe gemacht, die Links zu notieren.
Und außerdem ist 05:00h eine ziemlich unchristliche Zeit!

LG
aquila
 
Hallo Aquila oder auch Adler,
ich bin auch erstaunt darüber, dass hier wegen der EA so wenig Aufkommen scheint. Das kenne ich aus anderen Zeiten beim Studienservice noch anders aber auch da tut sich nicht so viel und in dem Forum der FU Hagen auch nicht. Wobei ich einschränken muss, dass meine Forennutzung damals schon lange her ist, vielleicht war da der Neueffekt noch größer und sich u.a. auf BWL EAs und BGB I EAs bezog.

Wenn man nicht angibt, woher die Skripte stammen, müssen die entfernt werden. Ich hatte im Job mal so einen Fall. Da wollte Falk uns verklagen, weil wir eine Karte ohne Quellenangabe genutzt haben. Das mache ich seither nie mehr wieder. Ist aber auch schon lange her aber das Prinzip dürfte dasselbe geblieben sein.
Ich versuche mich heute mal an Frage 2 abzuarbeiten. Habe dafür extra frei.

Viele Grüße
Meinelana
 
Nur ganz kurz, um Mißverständnisse zu vermeiden, und ohne zu wissen, wer seinerzeit Deine Uploads wieder entfernt hat:

Daß jemand auf seinen eigenen Seiten Unterlagen zum freien legalen Download anbietet heißt nicht zwangsläufig, daß er damit einverstanden sein muß, daß diese Materialen auch auf allen möglichen anderen Websites gehostet werden, insbesondere, wenn dies durch Dritte ohne sein Wissen geschieht!
 
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