Einsendeaufgaben EA 1 IPR SS 2017

@ Wonnie und Djavura,

wie oder wo habt ihr denn die Rom II-VO geprüft? Ich komme mit dem Aufbau nicht zurecht.

@alle
Wie lehnt ihr die Rechtswahl nach Art. 3 I Rom I-VO ab?
 
Ich komme nicht weiter bei der Frage, ob Aufrechnung nach UN-Kaufrecht geregelt wird oder nicht. Nach dem BGH Urteil vom 24.09.2014 - VIII ZR 394/12 - ist das CISG anwendbar. Wenn ich es denn richtig verstanden habe... Es heißt dort:
"Die Aufrechnung von gegenseitigen Geldforderungen, die aus demselben dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertragsverhältnis entspringen, beurteilt sich nach konventionsinternen Verrechnungsmaßstäben. Folge der konkludent oder ausdrücklich zu erklärenden Aufrechnung ist, dass die gegenseitigen Geldforderungen – sofern keine Aufrechnungsausschlüsse vereinbart worden sind – durch Verrechnung erlöschen, soweit sie betragsmäßig übereinstimmen (Weiterentwicklung von BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 – VIII ZR 135/08, WM 2010, 1712 Rn. 24; vom 14. Mai 2014 – VIII ZR 266/13, WM 2014, 1509 Rn. 18)"
 
Flobo, das ist hier aber nicht anwendbar, da die Forderungen eben nicht aus demselben dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertragsverhältnis ensspringen.

Davjura, wenn du den 17 Rom I geprüft hast - dort steht ja, dass das Recht anwendbar ist, welches für die Hauptforderung maßgeblich ist. Wie willst du das denn bestimmen, wenn nicht über Art. 3/4 Rom I? Das CISG gibt ja keine Regeln vor, wenn x dann deutsches Recht, wenn y dann französisches.
 
Hallo,
kann mir einer von euch vielleicht einen Denkanstoß mit der ausformulierten Lösung geben?
Habe mir zwar eine Gliederung erstellt, die sich auch zunächst auf die beiden Ansprüche zwischen A und B stützt und die Anwendbarkeit des CISG, aber es hapert einfach unheimlich an der Formulierung.
Und eine andere Frage, auf welche Norm stützt ihr euch beim Gegenanspruch A gegen B nach ROM II?
 
Ich habe da mal eine Frage. Habe ich eine anderen Sachverhalt als ihr? Es wird nur nach der Zulässigkeit der Aufrechnung gefragt. Wieso problematisiert ihr eine Kaufpreisforderung, auf deren Problematik der Scahverhalt null hinweist, sondern sie schlicht annimmt? Und warum SEA? Es wird nach der Aufrechnung gefragt, nicht nach einer Zulässigkeit von einer Klage nach 823? Das Verwirrt mich.

Habe jetzt auch erstmal CISg und nach 7II ausgeschlossen. Dann die Rechtswahl. Wie kann man die ausschließen?
Und danach weiß ich nicht genau, ob ich dann Art 4I RomI VO prüfe oder gleich 17 oder 17 in Art 4I
 
Hehe, keine Sorge, wir haben alle den gleichen Sachverhalt. Ich bin zu 99% davon überzeugt, dass man in dieser HA keinen SEA und ähnliches prüft. Ich gehe mal wie Du vor. Bei der Rechtswahl gem. Art 3 Rom I-VO habe ich geschrieben, dass keine ausdrückliche Rechtswahl erfolgt ist. Dann habe ich kurz die konkludente Rechtswahl geprüft (als Indizien Gerichtsstandsvereinbarung, Vertragssprache und Ort des Vertragsschlusses). Da diese aber kein eindeutiges Ergebnis liefern - es wechselt immer zwischen Deutschland und Frankreich, habe ich hingeschrieben, dass keine eindeutige Rechtswahl erfolgt ist. Nun komme ich leider auch nicht weiter und überlege, wie ich nun vorgehen soll..erst Art 4, dann Art 17 oder umgekehrt...hätte jemand eine Idee?
 
Hallo,

ich habe jetzt gerade mal 4 Seiten.

Habe CISG geprüft und verneint. bin dann über Art. 17 Rom I wieder ins CISG gelangt und über dessen Art.7 zurück zur Rom I.

Hab den Streit aus dem Urteil nicht behandelt, weil dieser nur von Ansprüchen aus vertragsverhältnissen die dem CISG unterliegen handelt.

Also ziemlich ähnlich wie Reace.

Bissl kurz zwar, aber ich hoffe es reicht... Wie viele Seiten habt ihr geschrieben?



LG
 
ich hab am ende die rom II prüfung wieder rausgenommen, kam mir irgendwie doch merkwürdig vor. kam dann auf 6 seiten oder so und muss mich jetzt auf die bachelorarbeit konzentrieren, so dass ich einfach hoffe, dass es reicht.
 
Hallo Zusammen,
Ich habe eine ganz bescheidene Frage.
Wird die Aufrechnung nach §§387 ff. BGB inzident geprüft?
 
Hallo,
nein wird sie nicht.
Die Fallfrage lautet nach welchem Recht sich die Zulässigkeit der Aufrechnung bestimmt, nicht ob sie im Endeffekt durchgeht.
Für mein Verständnis wäre eine inzidente Prüfung an der Fallfrage vorbei und damit falsch.
 
Hallo :)

Ich belege dieses Semester auch IPR und bin gerade am verzweifeln mit der EA. Eurer Unterhaltung nach hattet ihr im SS 17 ähnliche Probleme wie wir dieses Semester und deshalb wollte ich fragen, ob einer von euch die EA vom SS 17 + Lösung evtl noch hat und mir vllt zukommen lassen könnte?
Ich wäre euch wirklich wahnsinnig dankbar!

LG
 
Wäre auch interessiert.
Noch jemand hier der die EA bearbeitet?
bin mir nicht schlüssig bzgl. ROM I oder ROM II. Hauptforderung der Aufrechnung ist ja der SEA des M. Dementsprechend wäre ja ein außervertragliches SV gegeben. Doch dort ist ja keine Aufrechnungsnorm gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre jemand so lieb und würde mir aus seinen alten Unterlagen die Lösung zu der EA SS 2017 übersenden? Die EA´s sind in Moodle nur ab 2019 einsehbar. Danke :)
 
ggibts net habe aus moodle nur den sv
 
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