Hallo U062687,
du hast es gut! So weit bin ich noch lange nicht.
Frage 1: Okay, muss nochmals überarbeitet werden
Frage 2: hänge ich in den Teilen a - c, da ich einfach nicht weiß, wie ich das sinnvoll aufbauen soll
bei 2 d) habe ich jetzt den Entwurf, den ich hier gerne mal einstelle,
zum Vergleich und für kritische Anmerkungen:
Versäumnisurteil gegen B?
§ 330 ZPO,
1.) Prozessführungsbefugnis des Beklagten (+)
2.) Zulässigkeit eines Versäumnisurteils gegen B, § 330 ZPO
a) Antrag seitens des Beklagten - unterstellen - (+)
b) Säumnis des B
B erscheint vorliegend nicht = säumig (+)
durch den anwesenden und verhandelnden A als vertreten angesehen werden, vgl. § 62 I ZPO, wenn zwischen A und B eine notwendige Streitgenossenschaft besteht.
(i) Enstehung einer Streitgenossenschaft
anfängliche Streitgenossenschaft (+)
nachträgliche
(ii) Einfache oder notwendige Streitgenossenschaft
einfache Streitgenossenschaft §§ 59,60 ZPO
notwendige Streitgenossenschaft § 62 ZPO
A und B = Miterbengemeinschaft nach § 2032 BGB
Prozessführungsbefugnist (+)
notwendige Streitgenossenschaft (+)
Auswirkungen einer notwendige Streitgenossenschaft § 62 I ZPO
4.) Ergebnis
Gegen B wird kein Versäumnisurteil ergehen, da er als durch den anwesenden A als vertreten angehsehen wird, § 62 I ZPO