Hallo
@EnglishAirship
Ich meine persönlich, dass kein Vertrag anfangs zwischen P und T oder dem Kaufmann K und der T-KG geschlossen werden konnte, weil T Kommanditist ist und die Gesellschaft auch nicht anderweitig gesetzlich vertreten konnte. Es sei denn, die "Geschichte" bleibt "schwebend unwirksam" bis zur Lieferung (
Genehmigung durch die T-KG, also nicht durch T) der richtigen, also vertragsgemässen Navis.
Nun zu Deinen Fragen:
1. Wenn es bei Dir zu einem Vertragsschluss kam, Du das KBS ablehnst:
Dann kann jedes folgende, also neue Angebot nur
entweder als ein
modifiziertes Angebot auf Grundlage resp. Berücksichtigung des vorherigen wirksamen Vertragsschlusses angetragen werden
oder anderseits als
angebotener Änderungsvertrag verstanden werden. Beide bedürften aber des Zugangs bei und der Annahme durch die T-KG. Ansonsten gilt der alte Vertrag.
2. M.W. stellt jede "
angenommene" nachträgliche Vertragsänderung (Annahme) einen n e u e n Vertrag für die Vertragsparteien dar, insbesondere dann, wenn die essentialia negotii ändern! Es handelt sich gerade nicht um ein so genanntes KBS gemäss Deiner Prüfung.
Der alte Vertragsschluss ist damit hinfällig.
3. Hier bei uns würde m.E. im Zweifel kein Vertrag mehr bestehen, weil der Änderungsvertrag resp. modifizierte Angebot zwar zugegangen, aber nicht angenommen wurde. Faktisch kann die T-KG auch keine Änderung annehmen, wenn die Sekretärin den Inhalt des Faxes ungelesen gleich dem Altpapier zufügt.
Was verstehst Du in diesem Zusammenhang unter "missbräuchlich empfinge"?
Ich nehme an, Du spielst auf die vermeintlich" konkludente" Lieferung der falschen Navis an, oder? Hier könnte § 151 BGB Prüfung ins Spiel kommen.
Im Zweifel aber bisher kein wirksamer Vertragsschluss: Die
Zusendung der Navis könnte aber ein neues Angebot der T-KG sein, was der Kaufmann R pflichtgemäss zu prüfen/rügen resp. abzulehnen hätte. § 241a BGB ist hier dann nicht einschlägig, weil es sich um Kaufleute handelt.
4. Die Wirkung von § 150 II BGB ist erst einmal nur auf den Fall der noch ausstehenden Annahme (noch kein Vertrag zustande gekommen) bezogen, die dann nicht deckungsgleich mit dem gemachten Angebot übereinstimmt, aber abgegeben wird, also der angebotene Vertragsinhalt letztlich geändert wird. Folge: Damit ist der alte Antrag abgelehnt und die geforderte Änderung stellt einen neuen Antrag für einen neu zu schliessenden Vertrag dar.
Ich hoffe, ich habe meine Ansicht dazu verständlich darstellen können.