EA 1 Rhetorik (Lotse) SS2015 Abgabetermin 04.05.2015

Ja, die sind im virtuellen Studienplatz vorhanden.

Gruß,

Hans
 
hier mal meine ersten Lösungsvorschläge:

Aufgabe 1:
A (-)
B (-)
C (+)
D (-)
E (+)

Aufgabe 2:
A (+)
B (-)
C (-)
D (+)
E (-)

Aufgabe 3:
A (+)
B (-)
C (+)
D (-)
E (-)

Aufgabe 4:
A (-)
B (+)
C (-)
D (-)
E (+)

Aufgabe 6:
A (-)
B (-)
C (+)
D (-)
E (-)

Korrekturen, Erweiterungen und Ergänzungen werden gerne entgegengenommen... :)
 
Danke fürs Posten. Hier sind meine Ergebnisse:

1. Richtig sind: C + E
2. A
3. A,C,E
4. B, E
5. D, E
6. C,D
7. A, D
8. B,C
9. A,D,E
10. A

Zu den Unterschieden zu Malibran:
2D: im Lehrtext ist von leichter, nicht einfacher Fahrlässigkeit die Rede, daher aus meiner Sicht falsch

Bei 3E - wenn Bedingungseintritt und nicht Bedingungsreintritt gemeint ist, dann gilt die Beschreibung für eine aufschiebende, nicht für eine auflösende Bedingung, es ist also richtig, dass ich nicht zustimme
3B haben wir beide als Falsch, ich bin mir aber nicht sicher: Salvatorische Klauseln regeln ja nicht die Unwirksamkeit, sondern was man bei Unwirksamkeit macht. Ich finds unscharf formuliert, Tendenz ist aber Falsch, also Zustimmung zur Aussage.

Bei 6D bin ich mir nicht sicher. Zwar treibt die distributive Strategie kompetitive Motive voran. Fragt sich, ob es dadurch eine kompetitive Verhandlungsmethode ist, es diese überhaupt gibt ?

Ich hoffe, es diskutieren noch ein paar mehr mit - Montag ist ja schon Abgabe.
 
Anbei mal meine, jedoch nur 1 - 5. Die anderen Skripte muss ich gleich noch überfliegen, da sie erst verspätet eintrafen. Lösungen folgen.

1: C, E
2: A -> D halte ich auch für falsch, da Skript von leichter Fahrlässigkeit spricht
3: A, C, E
4: B, E
5: D, E

Mit Aufgabe 3, Antwort B tu ich mich auch sehr schwer. Finde die es etwas schwammig, jedoch tendenziell auch eher Falsch. Naja 50 : 50 Chance ;-)
@romy80 Aufgabe 5 A halte ich für falsch. Siehe Abbildung auf S. 103 Vertragsgestaltung Teil 1. Es gibt auch die Streitbeilegung unter Einbeziehung externer Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ihr, danke für Eure Rückmeldungen

zu Aufgabe 3:
(ich gehe von einem Tippfehler aus) und auch bei einer auflösenden Bedingung tritt doch die Rechtsfolge (die Veränderung des Rechtsverhältnisses, egal ob auflösend oder konstituierend) auch erst mit Eintritt der Bedingung ein
zu Aufgabe 2:
Ja, im Skript steht leichte Fahrlässigkeit.
Ich geh jetzt aber mal von den normalen Haftungsregelungen aus (In Rhetorik gilt ja nun nicht plötzlich ein eigenes Recht...)
Mir fällt da keine Haftungsregelung ein, die zwischen leichter und einfacher Fahrlässigkeit unterscheidet, so dass ich davon ausgehe, dass der Begriff leichte Fahrlässigkeit nur in Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit benutzt wird und das gleiche meint wie "einfache" Fahrlässigkeit. Grundsätzlich haftet man für Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 I ), das schließt die leichte Fahrlässigkeit mit ein. Unterschieden wird nur in Ausnahmefällen, in denen der Schuldner oder Gläubiger (Bspw. § 300 I) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.
Also macht es Sinn, bei vertraglichen Haftungsregelungen zwischen Vorsatz, grober und einfacher Fahrlässigkeit zu unterscheiden.
Meine Hand würde ich aber dafür nicht ins Feuer halten...
 
Meine weiteren Lösungen lauten:

6: A -> bzgl. Antwort D siehe den Beitrag von @Hummel, lese auch nur Motive und nichts von Methoden... Mein Bauchgefühl sagt: Kreuz an
7: A, D
8: Schaue ich mir morgen nochmal an, mein Kopf will die Sonne geniessen. Fest steht bis jetzt: A ist falsch, C ist richtig.
9: A, D, E
10: A (D muss ich mir nochmal anschauen, auch hier wollte mein Kopf nicht mehr)
 
Meine weiteren Lösungen lauten:

6: A -> bzgl. Antwort D siehe den Beitrag von @Hummel, lese auch nur Motive und nichts von Methoden... Mein Bauchgefühl sagt: Kreuz an

Hast Du 6A als richtig ? Das ist für mich nicht mit der Bildunterschrift von Abb. 7 (Verhandeln I) zu vereinbaren. Hast Du eine andere Teststelle, die dafür spricht ?

zu 6 C: Das haben bisher zwar fast alle als richtig, aber unbedingt ist diese Aussage ja nicht richtig. Der letzte Absatz auf S. 45 (Verhandeln I) bezieht diese (dann auch eindeutige) Aussage nur auf den Fall von Verhandlungen mit mehreren Gegenständen und integrativem Potential angewandt werden.
 
Hast Du 6A als richtig ? Das ist für mich nicht mit der Bildunterschrift von Abb. 7 (Verhandeln I) zu vereinbaren. Hast Du eine andere Teststelle, die dafür spricht ?

zu 6 C: Das haben bisher zwar fast alle als richtig, aber unbedingt ist diese Aussage ja nicht richtig. Der letzte Absatz auf S. 45 (Verhandeln I) bezieht diese (dann auch eindeutige) Aussage nur auf den Fall von Verhandlungen mit mehreren Gegenständen und integrativem Potential angewandt werden.

Sorry, habe mich vertippt. 6 A ist natürlich falsch! C sollte da stehen. Danke für den Hinweis. :-)
Bzgl. deiner Anregung zu 6 C stimme ich zu. Um die Aussage jedoch wirklich als falsch werten zu können, hätte die Aussage schon anders/eindeutiger formuliert sein müssen. Ich denke da ist bei 3 B mehr Spielraum vorhanden. :-)
 
@da-daniel: Du hast Recht, Aufg. 5a ist falsch. Danke....

zu 7D: da steht Kooperationsgemeinschaft. Gemeint müsste doch sein Kooperationsbereitschaft, oder nicht?? ich habe das als falsch.

Warum ist 7e falsch?

Wenn 6a falsch ist, was wir alle so sehen, müsste doch im Umkehrschluss 6e zugestimmt werden???? grübel
 
@da-daniel: Du hast Recht, Aufg. 5a ist falsch. Danke....

zu 7D: da steht Kooperationsgemeinschaft. Gemeint müsste doch sein Kooperationsbereitschaft, oder nicht?? ich habe das als falsch.

Warum ist 7e falsch?

Wenn 6a falsch ist, was wir alle so sehen, müsste doch im Umkehrschluss 6e zugestimmt werden???? grübel

Stimmt, bei 7 D steht im Skript Kooperationsbereitschaft und nicht -gemeinschaft.

7 E sehe ich als falsch, weil es ja bei der rationalen Verhandlungsmethode darum geht, eine für beide Seiten günstige Lösung zu erarbeiten. Zudem sollen die Parteien ja auch nicht gegeneinander arbeiten, sondern zusammen.
Daher müssen sie sich ja zwangsläufig auch in die Postion des anderen versetzen?!? Dies ist zumindest mein Umkehrschluss.. Kann auch falsch sein. Habe mich nicht wirklich intensiv mit der KE befasst.
 
Meine Lösungen:

1 C und E
2 A und D
3 A, C und E
4 B und E
5 D und E
6 C
7 A
8 C
9 D und E
10 A

Zu 2D: habe mit mir gehadert. Da aber "einfache FS" wohl der Formulierung "leichte FS" gleichzusetzen ist, kreuze ich es an.

Zu 3E: S. 114/3. steht geschrieben "Bei der auflösenden Bedingung bleibt die Rechtsfolge bestehen, bis die auflösende Be-dingung eintritt."

Das ist ziemlich präzise. 3E ist falsch. //EDIT: Muss also entsprechend angekreuzt werden
 
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Es steht im Skript: Bei der aufschiebenden Bedingung tritt die Rechtsfolge erst dann ein, wenn die Bedingung erfüllt ist.

Demnach ist 3 E richtig, da der Aussage ja nicht zugestimmt werden kann, da dort von auflösender Bedingung die Rede ist.
 
Es steht im Skript: Bei der aufschiebenden Bedingung tritt die Rechtsfolge erst dann ein, wenn die Bedingung erfüllt ist.

Demnach ist 3 E richtig, da der Aussage ja nicht zugestimmt werden kann, da dort von auflösender Bedingung die Rede ist.
Hast absolut recht. Habe mich mit der Frage schon völlig von der Aufgabenstellung losgelöst beschäftigt. Da der Aussage aus 3E nicht(!) zugestimmt werden kann, ist sie iSd Aufgabenfrage ("was stimmt nicht") anzukreuzen.
 
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