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User1934
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Hallo,
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Was haltet ihr davon und welche Anmerkungen habt ihr dazu?
Ja, berechtigte Frage. Ich habe, nachdem ich gestern mein Schema reingestellt habe, die Verarbeitung dann doch bejaht.wie kommst Du zu 950 - ?
Ja und ich würde dazu tendieren das D Eigentümer und U Besitzdiener wird oder?Siehst du das Zersägen des Baumes zu Kaminholz auch als einen Akt der Verarbeitung?
Hallo zusammen,
ich habe mir mal Gedanken gemacht und meine Lösungsskizze sieht bisher wie folgt aus:
A. S -> U aus § 985
I. S = Eigentümer ?
1. Grds. W = Eigentümer
2. Eigentum W -> S nach § 929 S. 1
a) Einigung
- KV per Telefon
- Bestimmtheitsgrundsatz (+)
ZE: (+)
b) Übergabe
aa) Besitzverlust bei W (+)
bb) Besitzerlangung bei S
- tats. Gewalt i.S.d. § 854 I (-)
- Möglichkeit der tats. Gewalt i.S.d. § 854 II (+)
ZE (+)
c) W = Berechtigter (+)
3. Eigentumsverlust S -> D, wegen §§ 930, 932 zw. W <-> D ?
a) Einigung (+)
b) Übergabe (+); U = Besitzmittler aus Werkvertrag; D = Mittelbarer Besitzer (antizipiertes Besitzkonstitut)
c) Gutgläubigkeit von D (-), § 366 HGB (-)
ZE: D ≠ Eigentümer
4. Eigentumsverlust S -> U, wegen Verarbeitung § 950 (-)
II. U = Besitzer (+)
III. U = Kein Recht zum Besitz i.S.d. § 986 (+)
E: S -> U aus § 985 (+)
B. S -> U aus § 861 I (-), keine verbotene Eigenmacht
C. S -> U aus § 812 I Var. 2 (-), da keine Vermögensverschiebung (U nur Besitzer)
Was haltet ihr davon und welche Anmerkungen habt ihr dazu?