Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hallo,

hat schon jemand mit der EA 1 begonnen und Lust sich darüber auszutauschen? :)

Viele Grüße
 
Hallo, ich schreibe die EA auch und bin am Austausch interessiert.Wo sind denn all die anderen, die Bauchschreiben?
Gibt es noch ein anderes Forum?

Liebe Grüße
 
Ich belege diesen Kurs auch dieses Semester und würde mich über einen Austausch freuen :-)
 
Schreibt jemand von euch zufälligerweise auch noch die EAs anderer Module?
Ist der Austausch über dieses Forum in der Regel üblich oder gibt es hier auch Gruppen ausserhalb?
Ich wundere mich nämlich, dass es nicht wie im LLB mehr Mitstreiter sind,
 
Das ist super. Ich schreibe noch die EAs in ZivilR und GenderR. Es gibt sonst noch Fernstudium-guide.de. Aber ich glaube, da ist noch weniger los als hier. :) Ob es Gruppen ausserhalb gibt, weiß ich nicht.
 
Ich denke das liegt auch daran, dass viele noch gar nicht die Skripte zugesendet bekommen haben :-) ich denke dann wird es auch mehr

Ich schreibe noch Insolvenzrecht aus dem LL.B. und BTM und internationales Strafrecht
 
Toll, Gender schreibe ich auch, gibt es ja am Montag.
Ansonsten schreibe ich die EAs in Zivilrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie.
 
Wie habt ihr Aufgabe 2 gelöst? Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch. :facepalm:
 
Hi,
ich habe mit EA 2 angefangen; dachte ich komme hier schneller voran. Schreibe ansonsten noch ZivR und StrafR. Bin beim Austausch auf jeden Fall dabei 👍🏻
 
Wie habt ihr Aufgabe 2 gelöst? Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch. :facepalm:
Ich habe gesagt, dass die Bindungswirkung nicht bestehen bleibt, weil sich die Umstände wesentlich geändert haben, er war ja ursprünglich von 40 Ständen ausgegangen und jetzt darf er nur noch 3 aufstellen, da kommt die Frage auf, ob 3 Stände überhaupt noch einen Markt im Sinne der GewO darstellen.
 
Der Ausgangsfall wurde fast wörtlich von hier übernommen:
Das hilft zwar bei der Lösung, doch ist wie immer natürlich ein Gutachten etwas ganz anderes als ein Urteil. Für die EA auch zu beachten die (bis zum ersten Staatsexamen eher seltene) Fallfrage "Wie wird das Gericht entscheiden?" und nicht "Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?"
Zu Teil 2 (Bindungswirkung) siehe im zitierten Urteil die Ausführungen zur "Spruchreife".
 
Vielen Dank für den Hinweis, ich hatte das Urteil auch schon mal überflogen, aber wie Du schon gesagt hast, ist vielleicht hilfreich für das ein oder andere Argument, aber ein schönes Gutachten, wie von uns verlangt stellt es dann auch nicht dar. Allerdings beruhigend, dass man scheinbar auf dem richtigen Weg war mit den Überlegungen.
 
Noch eine Bemerkung zur Frage 1: Mir ist aufgefallen, dass im Bearbeiterhinweis ausdrücklich der Zeitpunkt der Entscheidung mit dem 18.11.2020 angegeben wird. Das bedeutet ja, dass nur noch 10 Tage minus Wochenende bis zum beantragten Start des Marktes am 28.11.2020 fehlen. Wie soll denn A bis dahin die Stände ausschreiben und alle Vorbereitungen treffen können? Zumal er ja auch noch die Sondernutzung des „Absteiger-1.FC-Platzes“ genehmigen lassen muss?!
Das passt doch irgendwie nicht zusammen, also warum wurde dieser Termin ausdrücklich mitgeteilt, was will uns das für die Fallbearbeitung sagen?
 
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