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Ich habe gesagt, dass die Bindungswirkung nicht bestehen bleibt, weil sich die Umstände wesentlich geändert haben, er war ja ursprünglich von 40 Ständen ausgegangen und jetzt darf er nur noch 3 aufstellen, da kommt die Frage auf, ob 3 Stände überhaupt noch einen Markt im Sinne der GewO darstellen.Wie habt ihr Aufgabe 2 gelöst? Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch.![]()