Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2022

Schreib doch einfach deine Gedanken, statt andere aufzufordern zu arbeiten und abzuwarten.
Hallo "Wurstbrot",

bevor Du hier so anonym rumpöbelst, solltest Du mal kurz Dein Hirn einschalten und überlegen, was Dein Betrag bringt? Du weißt doch gar nichts über den Stand meiner Arbeit. Ich kann Dich aber beruhigen: Wenn ich schreibe "austauschen" kannst Du davon ausgehen, dass meine Gedanken so weit ausgereift sind, dass ich mich zum Thema auch austauschen kann. Bin zu 80% fertig. Du dagegen hast anscheinend noch überhaupt nichts vorzuweisen, sonst würdest Du deine Energie anderweitig einsetzen, nicht verzweifelt warten und sofort 20 min später so sinnlosen Zeilen unter meinen Betrag werfen. Du hättest ja genauso einen Diskussionsimpuls einbringen können?
 
Hallo, hat sich jemand schon Gedanken gemacht und möchte sich austauschen?
Ich bin dabei anzufangen. Darf ich fragen, welches Lehrbuch du herangezogen hast? In dem Buch von Schlinker/Bergmann konnte ich nichts zu dem Thema finden.
 
Ich hab auch angefangen. Finde zwar in verschiedenen Lehrbüchern und Skripten was dazu, aber alles was ich schreibe, klingt irgendwie abgeschrieben. Wo habt ihr zur Kritik was Genaueres gefunden?
 
Hallo - benötigen wir Lehrbücher dazu? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir alles im Skript finden. Nun habe ich gemerkt, dass es eine Videovorlesung gibt für den Teil Privatrecht. Das wollte ich mir Wochenende anschauen. Euren Aussagen zufolge scheint es dann wohl nicht zu reichen oder?
 
@§alles-weng-anders es gibt tatsächlich kein Skript zu Privatrechtsgeschichte. Ich habe verschiedene Lehrbücher und Skripte von Hemmer und AS. Die gehen zwar auf die allgemeine Frage, was Pandektistik ist, ein - aber gerade nicht zu der Kritik. Über beck-online (Suchwörter pandektistik immaterialgüterrecht) findet man Aufsätze, die das Thema des Immaterialgüterrechts in der Historie beleuchten, so dass ich vielleicht noch was sagen, was kritisiert wird. Aber bei einer eigenen Stellungnahme wirds dann ätzend.

Habt ihr da irgendwo was Brauchbares gefunden?
 
Hallo zusammen,
habe mir den Meder, Rechtsgeschichte geholt. Da liegt der Schwerpunkt in der Privatrechtsgeschichte. Ist aber ein ganz schön dicker Schinken (geworden).
 
So, nun zu den Einsedeaufgaben. Würde die Fragen bei Lootse wiefolgt lösen:

A1: B,D,E
A2: A,B,D
A3: A,B,D (bei B und E bin ich mir unsicher)
A4: A,B,D,E
A5: A,B,C,D (bei B und D bin ich mir unsicher)
 
Hallo zusammen,
Hat schon jemand die EA 2 bearbeitet?
Wie viel habt ihr zu jede Aufgabe geschrieben?
Seid ihr allein von den Uni-Skripten fündig geworden?
 
So, nun zu den Einsedeaufgaben. Würde die Fragen bei Lootse wiefolgt lösen:

A1: B,D,E
A2: A,B,D
A3: A,B,D (bei B und E bin ich mir unsicher)
A4: A,B,D,E
A5: A,B,C,D (bei B und D bin ich mir unsicher)
Ich habe ein paar Antworten anders
A1: B.D - Todesstrafe wurde nur in Teilen abgeschafft, daher habe ich E nicht angekreuzt
A2: A,B,D
A3: A,B,D,E - bei B bin ich nicht sicher - das Skript spricht von Handlung, ich finde diese Aussage in diesem Zshg. nicht
A4: A,D,E - ich bin mir bei E unsichert, weil es nur in Teilen reformiert wurde
A5: A,C,D - Liszt hatte eine Trias der Tätertypen, daher ist B in meinen Augen falsch

Hat sich noch jemand mit Lotse schon beschäftigt?

LG
Steffi
 
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Ich habe ein paar Antworten anders
A1: B.D - Todesstrafe wurde nur in Teilen abgeschafft, daher habe ich E nicht angekreuzt
A2: A,B,D
A3: A,B,D,E - bei B bin ich nicht sicher - das Skript spricht von Handlung, ich finde diese Aussage in diesem Zshg. nicht
A4: A,D,E - ich bin mir bei E unsichert, weil es nur in Teilen reformiert wurde
A5: A,C,D - Liszt hatte eine Trias der Tätertypen, daher ist B in meinen Augen falsch

Hat sich noch jemand mit Lotse schon beschäftigt?

LG
Steffi
Hallo Steffi,
danke für deine kritische Würdigung meiner Antworten.

A1: Du hast vollkommen recht, gänzlich abgeschafft wurde die Todesstrafe erst 1945. Es gab ja mit Kant und Hegel quasi die "Väter" der Aufklärung zwei führende Vertreter, die sich für die Todesstrafe dem Grunde nach aussprachen.

A3: E würde ich verneinen. Der sprachliche Akzent liegt hier auf "die Strafe auch ihrer Art nach der Tat entsprechen". Das meint m.E. nicht die Tatproportionalität, sondern vielmehr, dass Hegel die Wiedervergeltung nicht im Sinne einer „spezifischen Gleichheit“ der Strafe versteht und sich daher von Kant abgrenzt.
B habe ich jetzt rausgenommen. Strafe kann auch "legal" (i.S. juridischer Gesetzgebung) sein, wenn die Handlung nicht mit moralischen Grundsätzen übereinstimmt. Bsp: Ich halte pflichtgemäß an einer roten Ampel, deshalb handele ich legal (Übereinstimmung von Handlung und Pflichteninhalt); ohne dass es auf meine moralische Perspektive ankommt. Insofern ist meine Handlung nur dann legal und auch moralisch, wenn ich aus Achtung vor dem moralischen Gesetz, eben „aus Pflicht“, an der Ampel halte.

A4: Die Reform in Teilen genügt mir, um die Antwort auszuwählen. Andersherum wäre es falscher. Selbst wenn dir die RStPO von 1877/79 als bloße Überwindung des Partikularrechts nicht genügt, so gab es doch einige Zäsuren im 19. Jh.: der moderne reformierte Strafprozess unter Abkehr vom Inquisitionsverfahren mit Anklagegrundsatz, freier Beweiswürdigung, Öffentlichkeitsgrundsatz, Unmittelbarkeitsgrundsatz, usw.

A5: Bei B) hast du auch recht. Ich hatte mich auf seine beiden spezialpräventiven Facetten kapriziert. Gemeint sind aber wohl:
Besserung, Abschreckung, Unschädlichmachung.
 
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