EA 1 Strafrecht WS 2014/15 Abgabetermin 04.11.2014

Vielleicht sollen wir schweren Hausfriedensbruch anprüfen und verneinen? :dejection:


*edit*
:ohyeah: ach nein, die braucht man ja für die Drittzueignungsabsicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Echte harte Fußballfans würden sicher auch 304 prüfen- Fußball als Religion ;-)
 
Ja genau, wäre der Fall nicht FC A gegen SV B sondern Bayern gegen Dortmund hätte ich gesagt alles richtig gemacht Junge, du bist raus ausm Schneider ;)

Ich fange gerade erst an, aber das Prüfungsschema ist bisher bei mir ganz ähnlich. 246 wäre mir vermutlich allerdings nicht in den Sinn gekommen.
 
Hallo Wonnie! :ROFL:

246 habe ich auch nur deshalb geprüft, weil das in der ML der Fernuni im "Gartenzwergfall", auf den Schnecke freundlicherweise hingewiesen hat, auch so drin ist. Von allein wär ich da nicht drauf gekommen.
Aber ich bekomme den Eindruck, dass es im Strafrecht neben den vielen Streitständen ( wie issn das überhaupt @Schnecke ... bisher galt ja eigentlich die Devise, dass man in Klausuren keine Streitständen ausführen muss, das gäbe höchstens Zusatzpunkte - wobei der Arbeitsrechtslehrstuhl sich da ja z.B. nicht dran hält - wird in der Strafrechtsklausur auch erwartet, dass man die Streitständen ausführt?) das schwierige ist, in einem SV die ganzen einschlägigen Straftatbestände zu erkennen, die man noch anprüfen muss...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wonnie! :ROFL:

246 habe ich auch nur deshalb geprüft, weil das in der ML der Fernuni im "Gartenzwergfall", auf den Rennschnecke freundlicherweise hingewiesen hat, auch so drin ist. Von allein wär ich da nicht drauf gekommen.
Aber ich bekomme den Eindruck, dass es im Strafrecht neben den vielen Streitständen ( wie issn das überhaupt @Rennschnecke ... bisher galt ja eigentlich die Devise, dass man in Klausuren keine Streitständen ausführen muss, das gäbe höchstens Zusatzpunkte - wobei der Arbeitsrechtslehrstuhl sich da ja z.B. nicht dran hält - wird in der Strafrechtsklausur auch erwartet, dass man die Streitständen ausführt?) das schwierige ist, in einem SV die ganzen einschlägigen Straftatbestände zu erkennen, die man noch anprüfen muss...
Schnecke bitte, nicht Rennschnecke, sonst sind die anderen User hier verwirrt :-)

Ja, im Strafrecht wird erwartet, dass man zumindest die wichtigen Meinungsstreits (und das sind nicht wenige) kennt und auch hinschreibt in der Klausur.
 
Uuups.... Is mir noch gar nicht aufgefallen... Sorry, wo ichs noch konnte, hab ichs bearbeitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe die Klausurzulassung ja bereits, irgendwie ist mir die Zeit jetzt davon gelaufen und ich werde die EA doch nicht schreiben, weil ich es zeitlich nicht hinbekomme.

Was haltet ihr denn davon einen Dauer-Thread zu erstellen mit einer Übersicht der wichtigen Meinungsstreits?
 
So, Schnecke und Gartenzwerg sei Dank, meine erste Edit zum ersten Tatkomplex:


A. Strafbarkeit des D
I. Besonders schwerer Diebstahl §§, 242 I , 243 I 1
1. Obj. TB 242 (+) (243 ist keine Qualifikation, sondern Strafzumessung, daher hier nicht zu prüfen)
2. Subj. TB 242
Vorsatz (+)
Zueignungsabsicht (-)
3. Ergebnis (-)

II. Unterschlagung 246 I
1. Obj. TB (+)
2. Subj. TB (-)

III. Hausfriedensbruch 123 I
1. Obj. u. Subj. TB (+)
2. Rechtswidrigkeit (+)
3. Verschulden (+)

IV. Sachbeschädigung 303 I
1. Obj. u Sub. TB (+)
2. Rechtswidrigkeit (+)
3. Verschulden (+)

Haben die Freunde, die zuschauen, irgendeine Bedeutung? Ich finde keine...
Mit Konkurrenzen habe ich mich noch nicht weiter beschäftigt. Aber da der Diebstahl raus ist, ist das glaub ich auch kein Problem mehr.

Ist die Prüfreihenfolge unerheblich?

Mir kam in den Sinn, als erstes den § 123 StGB zu prüfen - es handelte sich ja auch um die erste Strafbarkeit des D im Sachverhalt... :confused:
 
Hi Mario, nein die Prüfungsreihenfolge ist nicht unerheblich. Man prüft innerhalb eines Tatkomplexes immer das schwerste Delikt zuerst.

Im ersten Tatkomplex war der Diebstahl das schwerste in Frage kommende Delikt. Deshalb habe ich das zuerst geprüft.
 
Ich hab zwar die Zulassung für die Klausur schon durch die anderen zwei LOTSE EA aber interessieren würd mich der Ausgang dieser EA schon. Habt ihr eure EA schon korrigiert zurückerhalten ?
 
Auch ich habe die beiden Lotse bestanden und die Pflichtstunden abgesessen (eher scherzhaft, das Mentoriat war gut). Klausurzulassung erreicht.

Die EA habe ich aber noch nicht zurück.
 
ich hab auch noch keine Korrektur

aber ebenfalls Lotseseidank wenigstens die Klausurzulassung in der Tasche :-)
 
Ich muss auch nur noch meine Pflichtstunden in der AG in Hagen absolvieren, die sind im Januar 2015, ich hoffe, dass das schon eine erste kleine Klausurvorbereitung ist :-)
 
Pflichtstunden brauch ich auch noch (in Karlsruhe) .

Die erste EA kam heute zurück. Das erste Mal das ich ne EA zurückbekomme die von zwei Leuten korrigiert wurde. Ist das zufällig ausgewählt ? Beide haben aber sehr gut bewertet (95 Punkte).
 
Hi Stefan,

ich meine, mich zu erinnern gehört zu haben (:) ), dass EAs und Klausuren über 90 Punkte immer von einem zweiten Korrektor überprüft werden.
Jedenfalls GLÜCKWUNSCH !
Ich warte immer noch...

Wärest Du so nett, mir Bescheid zu sagen, wenn Ihr noch einen Zusatztermin in KA ausmacht?
LG M
 
DIe EAs werden ja von externen Korrektoren korrigiert. Es werden meiner Information nach mehr oder weniger regelmäßig stichprobenartig die Korrekturen der externen Korrektoren (vor allem wenn diese neu sind) durch Mitarbeiter des Lehrstuhls überprüft, das erfolgt in der Regel in Form einer Zweitkorrektur.
 
Zurück
Oben