Hallo Wonnie!
246 habe ich auch nur deshalb geprüft, weil das in der ML der Fernuni im "Gartenzwergfall", auf den Rennschnecke freundlicherweise hingewiesen hat, auch so drin ist. Von allein wär ich da nicht drauf gekommen.
Aber ich bekomme den Eindruck, dass es im Strafrecht neben den vielen Streitständen ( wie issn das überhaupt @Rennschnecke ... bisher galt ja eigentlich die Devise, dass man in Klausuren keine Streitständen ausführen muss, das gäbe höchstens Zusatzpunkte - wobei der Arbeitsrechtslehrstuhl sich da ja z.B. nicht dran hält - wird in der Strafrechtsklausur auch erwartet, dass man die Streitständen ausführt?) das schwierige ist, in einem SV die ganzen einschlägigen Straftatbestände zu erkennen, die man noch anprüfen muss...