- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 165 von 210
Hallo zusammen!
Endlich habe ich auch mal wieder Zeit, mich an die EA zu setzen...
@Tomcat, ich bin mir nicht sicher, ob deine Ausführungen bzgl. der unterschiedlichen Leistungsorte schon gänzlich besprochen wurden, aber in der KE 1 Teil 2 dieses Moduls steht auf S. 17 unter dem letzten Spiegelstrich folgendes: "Damit umfasst § 56 HGB gerade auch den Fall, dass ein Verpflichtungsgeschäft in dem Ladenlokal vorgenommen wird, das anschließend - etwa durch Lieferung ins Haus - erfüllt wird." Ich verstehe das so, dass es egal ist, wo der A die Ware erhält, solange der KV innerhalb des Ladens abgeschlossen wurde.
@Juris Sprudenz, ich habe die Fristsetzung vor § 377 HGB geprüft. Denn, wie du schon richtig sagtest, würde man sonst ja gar nicht mehr darauf zurückgreifen können. Aber m. M. n. gehört die Fristsetzung in die VS des § 437 Nr. 2 i. V. m. § 323 I BGB, weshalb ich diese vor den Ausschlussgründen geprüft habe...
Ich finde aber - zumindest laut meiner Lösungsskizzen - die Bewertung seltsam. Ich habe bei Afg. 1 weit weniger stehen als bei Afg. 2. Mal schauen, wie es in ausführlicher getippter Version aussieht
Endlich habe ich auch mal wieder Zeit, mich an die EA zu setzen...
@Tomcat, ich bin mir nicht sicher, ob deine Ausführungen bzgl. der unterschiedlichen Leistungsorte schon gänzlich besprochen wurden, aber in der KE 1 Teil 2 dieses Moduls steht auf S. 17 unter dem letzten Spiegelstrich folgendes: "Damit umfasst § 56 HGB gerade auch den Fall, dass ein Verpflichtungsgeschäft in dem Ladenlokal vorgenommen wird, das anschließend - etwa durch Lieferung ins Haus - erfüllt wird." Ich verstehe das so, dass es egal ist, wo der A die Ware erhält, solange der KV innerhalb des Ladens abgeschlossen wurde.
@Juris Sprudenz, ich habe die Fristsetzung vor § 377 HGB geprüft. Denn, wie du schon richtig sagtest, würde man sonst ja gar nicht mehr darauf zurückgreifen können. Aber m. M. n. gehört die Fristsetzung in die VS des § 437 Nr. 2 i. V. m. § 323 I BGB, weshalb ich diese vor den Ausschlussgründen geprüft habe...
Ich finde aber - zumindest laut meiner Lösungsskizzen - die Bewertung seltsam. Ich habe bei Afg. 1 weit weniger stehen als bei Afg. 2. Mal schauen, wie es in ausführlicher getippter Version aussieht