Einsendeaufgaben EA 1 WS 2017/18

Ehm hi! Also ich komme eher zu dem Entschluss, dass es ein forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb und kein eigenständiger Betrieb ist. :-(
Kann mir jemand das KO-Kriterium nennen?
Hey,
also ich habe das Sägewerk als eigenständigen Betrieb ausgelegt. Hergeleitet habe ich das aus dem Skript Teil 1, Seite 28 oben ("Verarbeitet der Nebenbetrieb in nicht geringem Anteil auch die Produkte anderer Land- und Forstwirte, so handelt es sich nicht um ein mit dem Hauptbetrieb verbundenes Nebengewerbe, sondern um ein selbständiges Handelsgewerbe i. S. d. § 1 HGB").

Im Sachverhalt steht zwar nicht wörtlich drin dass ein nicht geringer Anteil an Holz von anderen Forstbetrieben verarbeitet wird, aber für ich verstehe es so.

LG Marion

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Hä? ich verstehe deine Antwort nicht...

II. Anfechtung des W

Zu prüfen ist nun, ob dieser Anspruch erloschen ist.

W könnte seine Willenserklärung gem. §§ 119ff BGB angefochten haben.

Sprichst du in diesem Zusammenhang von einer Anfechtung der WE, die er während des Telefonats abgegeben hat? Weil dort sehe ich keinen Anfechtungsgrund, er hat sich weder versprochen, noch verschrieben. W hat einfach auf das abgeänderte KBS nicht reagiert und seine Widerspruchsfrist verfliegen lassen.
Ich gehe in meiner Prüfung direkt dazu über, dass ich das Problem der Anfechtung eines KBS diskutiere. Eine analoge Anwendung des § 119 I BGB ist ausgeschlossen, da die Irrtumsanfechtung dem Sinn und Zweck des KBS widerspricht. Deshalb kann W auch sein "Schweigen" auf das KBS nicht anfechten...zumindest mache ich das so..
 
...aber dann frage ich mich, wo und was das große Problem des Falles sein soll? Wenn ich den Fall so durchprüfe, komme ich, selbst wenn ich Angebot/Annahme usw. ganz genau beschreibe, auf 6-7 Seiten...das find ich irgendwie zu wenig...
 
nochmal zum Nebenbetrieb...
Also wichtig ist es wie erwähnt nicht, aber ich habe es wenigstens kurz thematisiert, da im Fall wahrscheinlich sonst nicht so explitit stehen würde, dass er auch Holz von anderen Betrieben kauft.
@ Marion: Ja, da hole ich auch mein Wissen her. Ist wahrscheinlich Auslegungssache weil es für das Ergebnis wirklich egal ist.

und zur Anfechtung...
Die Anfechtung habe ich auch kurz niedergeschmettert. Er könnte es doch nur anfechten wenn er den Inhalt des Schreibens falsch verstanden hat und das nicht zu vertreten hätte. Aber er hat es ja einfach nicht gelesen. Ich habe 5 Seiten und schicke das Ganze in 5 Seiten ab. Es kommt ja schließlich nicht auf die Länge an ;-)
 
Ich habe auch noch die Vernehmungstheorie mit reingebracht und die Anfechtung geprüft, aber auch abgelehnt. Es ging mir ja in meinem Post nur um die Vollständigkeit. Denn der W will ja nicht bezahlen, deswegen könnte das eine Anfechtung sein. Übersehen sollte man es einfach nicht, denke ich. Ich habe jetzt 6,5 Seiten geschrieben. Mehr habe ich da auch nicht rausbekommen
 
Hat jemand schon die EA zurück bekommen?
Mir ist aufgefallen, dass ich vergessen habe auf dem Deckblatt zu unterschreiben...hat jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht? Wird die EA dann nicht gewertet?
 
Nee...warte auch schon gespannt, aber in 3 Fächern :D
Ich habe keine Ahnung, aber das wäre ja wohl ein Witz, solange du auf den anderen Blättern unterschrieben hast...
 
...also arbeitsrecht hab ich schon zurück...

Um ehrlich zu sein, hab ich überall melnen namen und die matrikelnr am pc eingetragen...und nirgendwo unterscrieben...:unsure: ich hoffe es geht gut..
 
Hat jemand schon die EA zurück bekommen?
Mir ist aufgefallen, dass ich vergessen habe auf dem Deckblatt zu unterschreiben...hat jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht? Wird die EA dann nicht gewertet?

Ist mir auch schon passiert. Die EA wurde ganz normal korrigiert mit der Bitte, doch nächstes Mal an das Deckblatt zu denken.
 
Ich warte noch...vielleicht kommt's ja heute. Generell habe ich in diesem Semester noch keine EA zurückerhalten, obwohl ich einige schon Mitte Oktober /Anfang November abgeben musste.
 
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