- Ort
- Köln
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hey,Ehm hi! Also ich komme eher zu dem Entschluss, dass es ein forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb und kein eigenständiger Betrieb ist.
Kann mir jemand das KO-Kriterium nennen?
also ich habe das Sägewerk als eigenständigen Betrieb ausgelegt. Hergeleitet habe ich das aus dem Skript Teil 1, Seite 28 oben ("Verarbeitet der Nebenbetrieb in nicht geringem Anteil auch die Produkte anderer Land- und Forstwirte, so handelt es sich nicht um ein mit dem Hauptbetrieb verbundenes Nebengewerbe, sondern um ein selbständiges Handelsgewerbe i. S. d. § 1 HGB").
Im Sachverhalt steht zwar nicht wörtlich drin dass ein nicht geringer Anteil an Holz von anderen Forstbetrieben verarbeitet wird, aber für ich verstehe es so.
LG Marion
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