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User1934
abgemeldet
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Ich habe mein Ergebnis auch nochmal dahingehend abgeändert.Ich komme bei sachlicher und örtlicher Zuständigkeit auf das AG Hagen. Hagen ist eigtl. immer für Mahnbescheide zuständig, welche vom Antragsteller eingereicht werden, der seinen Wohnort im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf.
ich lese das genauso heraus, also denke Prozessgericht wird das AG München sein.Das steht im SV :Das AG Hagen gibt die Streitsache an das AG München ab.
Für mich liest sich das so, dass nach dem Streitgericht gefragt wird