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GelöschterUser17254
abgemeldet
Also ich lese in jedem Kommentar zu § 376, dass ein Handelskauf nur vorliegt beim Kauf von beweglichen Gegenständen oder marktgängigen Wertpapieren. Geht es bei uns wirklich um den Kauf einer beweglichen Sache, des Tickets? Geschuldet ist doch die Flugbeförderung und nicht dass er ein Stück Papier in die Hand gedrückt bekommt... Sorry aber ich bin gerade total verwirrt, ich hätte zu 376 nicht mehr als ein oder zwei Sätze gesagt, da man ja bei der ersten Voraussetzung schon rausfliegt meiner Meinung nach. Übersehe ich irgendwas??