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Habe das bei der öffentlich rechtlichen Streitigkeit und bei dem Gebiet des öffentlichen Rechts reingepacktIch bin mir auch nicht so sicher wo man die § 4 LStrWG unterbringen soll. Ist das die Rechtsgrundlage auf die die Stadt H zurückgreift?
Ich prüfe bei der Ausgangsfrage eine Anfechtungsklage