Danke! Ich tue mir schwer, weil hier ja nicht nach einem konkreten Anspruch gefragt ist. Und bei den Unterlagen die ich habe (Incl. Google und co), lese ich immer, dass für ein Gutachten ein Anspruch geprüft werden muss.
Heißt, ich kann auch so anfangen, dass zu prüfen ist, ob der Vertrag fortbesteht und dabei nicht auf eine konkrete Anspruchsgrundlage eingehen? Unter welchem Punkt würde man dann die Anfechtung des Aufhebungsvertrags prüfen? Wenn kein Anspruch in dem Sinne da ist, geht das ja schlecht unter II. Anspruch erloschen.
Sorry wenn ich solche Fragen stelle, aber es ist echt schwer sich in so kurzer Zeit in die Thematik (und ich meine nicht Arbeitsrecht an sich, sondern Recht im allgemeinen) für die EA's einzufinden, wenn man sonst was ganz anderes studiert. Man muss sich damit erst mal intensiver beschäftigen, dass man weiß, wie man am besten ran geht... da ist die Abgabezeit der EA's echt zu kurz.