Hallo an Alle,
schön, dass hier diskutiert wird
Ich hätte für mich aber eine Bitte: könnten wir bei den Fragen/Antworten differenzieren, ob es sich um Frage 1 oder Frage 2 handelt? Ich gebe zu, dass ich manche Antworten hier nicht im Kontext verstehe.
Also ich bin bei Frage 1 immer noch:
In Bezug auf § 151 BGB: ich sehe hier bei unserem Fall (2. EA, Frage 1) tatsächlich eine Parallele zum Fall im Skript "Globus" S. 20 KE 3.
Da bestellt der B auf die Zeitungsannoce hin die beworbenen Reifen. Das Versandhaus "Globus" verschickt die Reifen, stellt aber gleichzeitig fest, dass die Reifen von Konkurrenzunternehmen teurer pro Stück verkauft werden. Er weist die Post an, die Reifen nicht auszuliefern.
Ich verstehe zwar die Erklärung auf Seite 21 über den Verzicht nicht, aber was soll`s. Es wird schon so sein.
Aber der Reihe nach:
Angebot des A = +, weil durch das Angebot auf Reservierung des Weines zu diesem Preis ein RBW zum Ausdruck gebracht wird. Essentialia negotii auch alle vorhanden, denn B könnte sofort mittels "Ja" sagen die Reservierung vornehmen. verbindliche Reservierung = Vertrag, Pflicht zur Mitwirkung beim Abschluss des beabsichtigten Hautvertrag.
Annahme des B:
§ 147 Abs. 2 = Einem Abwesenden gemachtes Angebot nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in dem der Antragende die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Es wird maximal angenommen, dass er ebenfalls per Brief antwortet, dann gilt für die Annahmefrist, die Zeit, die benötigt wird, um das Angebot zum Empfänger zu befördern, Zeitraum der Überlegung und Zeitraum des Transport (per Post). Einen Monat ist definitv zu spät. Ergo § 146 BGB erlischt Angebot.
Und dann kommt aber neues Angebot im Sinne des § 150 Abs. 2 BGB des B.
Annahme des A:
Konkludent durch Zunsendung der Ware
wirksame Annahme durch Versendung per Post, da Verzicht auf Zugang der Erklärung in der Bestellung des B i.S. § 151 BGB vorliegt.
Widerruf Annahmeerklärung des A
Fax am Abend des gleichen Tages müsste Willenserkärung sein, die ebenfalls empfangsbedürftig ist.
Zuspät, weil die Annahme durch das Versenden des Weines bereits wirksam geworden ist und nicht erst mit dem Zugang.
Passt das so?
Dürfen wir so ausführlich diskutieren?
Viele Grüße,
studitante