Einsendeaufgaben EA 2 (Lotse) Allg. Verwaltungsrecht SS 2017

Hallo, hab mich jetzt auch mal dran gesetzt.
Bei 1. habe ich c und d angekreutzt
 
Hier meine weiteren Ergebnisse
1.c,d
2.a
3.b,c,d,e
4.a,b,c,d
5.c,d

Was habt ihr so raus
 
Aufgabe 9:
A ist richtig. Die Rücknahme = rechtswidrig begünstigender VA, Widerruf = rechtswidrig belastender VA
C ist richtig. Hier ist nur von einem rechtswidrigen VA die Rede.
B ist (denke ich) richtig. Allerdings verstehe ich den verschachtelten Satz nicht wirklich. Es könnte § 48 Abs. 3 VwVfG gemeint sein.
E ist falsch. auch für die Vergangenheit. § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG
D ist falsch: § 48 Abs. 3 S. 4 VwVfG = festgesetzt aka Festsetzungsbeschluss notwendig.
 
Also ich hätte folgende Lösungen im Angebot:

Aufgabe 1 CD
Aufgabe 2 A
Aufgabe 3 BCDE
Aufgabe 4 ABCD
Aufgabe 5 CD
Aufgabe 6 AD
Aufgabe 7 hab ich noch nicht
Aufgabe 8 ABCE
Aufgabe 9 ABC
Aufgabe 10 BCDE
 
Bei Aufgabe 10 bin ich bei B und E dabei.
C und D ist meiner Meinung nach falsch. Bei C siehe § 44 Abs. 4 VwVfG
 
1: CD
2: A
3: BCE -> D Anhörungsrecht? Verpflichtungsklage? Vielleicht verstehe ich auch nicht den Satz.
4: CDE -> A Die Exekutive ist beschränkt auf Rechtsverordnungen? B verstehe ich auch nicht.
5: AD -> C keine Ahnung.
6: AD
7: ABD
8: ABCE
9: ABC
10: BDE -> D hab ich mich weiter oben vertan..Nichtig ist nichtig.
 
Guten Morgen! :-)
Genau so habe ich es auch gelöst, wobei ich bei Aufgabe 5 nicht auf "C" gekommen wäre...:down:
Danke für den Link der Uni Trier! Der hat dafür gesorgt, dass ich vom verbotenen Baum der Erkenntnis naschen durfte! :-D
 
Ich hoffe ja, dass ich durch die EA schon meine Klausurzulassung kriege, aber für die andere gibt es schon ein Forumsdings.
Da steht allerdigs nicht so viel Hilfreiches. Ich muss noch eine andere EA schreiben und dann gucke ich mir die zweite noch an :cautious:
 
Hallo zusammen,

ich würde bei Aufgabe 5 cd wählen und bei 8 ce.
Wie kommt ihr auf die anderen Punkte?

LG


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Hallo zusammen,

meine Lösung ist wie folgt:

#1: B, C, D
#2: A
#3: D
#4: A, C, D, E
#5: C, D
#6: A, D
#7: A
#8: C
#9: B, C
#10: D, E

LG
 
Hab ich auch genauso @SigridF außer: bei #3 B
#8 CE
ansonsten gleich :)
LG
Hi Sabuchan,

zu #3 B - schau mal in KE 4, S. 22 (oder S. 28 pdf Datei) - (3) Verfahrensunabhängiger Informationszugang möglich, deshalb B falsch
#3 D - KE 4, S. 26 (oder S. 32 pdf Datei - Ablehnung einer Begünstigung auch Rechtseingriff (--> Anhörung)? --> D richtig

zu #8 E - KE 3, S. 89 (oder S, 95 pdf Datei und § 32 I VwVfG - "... ist ihm auf Antrag .... zu gewähren") --> nicht kann, sondern muss! --> E falsch

LG
 
Huhu! :-)
Bei Aufgabe 7 bin ich nicht ganz sicher, ob B anzukreuzen ist... Einerseits gilt ja: "Bundesrecht bricht Landesrecht", aber steht nicht Verafssungsrecht (also auch Landesverfassungsrecht) über einer Bundesverordnung?
Die Hitze in meiner Dachgeschosswohnung erleichtert die Beantwortung dieser Frage auch nicht spürbar...:chicken:
 
zu #8 E - KE 3, S. 89 (oder S, 95 pdf Datei und § 32 I VwVfG - "... ist ihm auf Antrag .... zu gewähren") --> nicht kann, sondern muss! --> E falsch
zu #8 E
§ 32 hat aber noch weitere Absätze, welche Ausschlussgründe liefern:
(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.
(4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.
(5) Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist.
...daraus schließe ich ein "KANN" - kein muss... Ein muss wäre ja eine gebundene Entscheidung und würde für die Fälle der Abs. 3-5 keine Handlungsmöglichkeit bieten. (Meine Meinung...).

zu #3 B hast Du vermutlich Recht, obwohl auch heute noch § 29 Anwendung findet - da sehe ich es etwas anders als der Lehrstuhl, denn dieser "verfahrensunabhängige Informationszugang" wird in der Realität leider nicht so praktiziert... aber: Na gut!

zu #3 D
damit hatte ich tatsächlich meine Schwierigkeiten, denn das BVerwG hat ja nicht über ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt entschieden, sondern "nur" über die Ablehnung eines begünstigenden VAs. (So zumindest meine Recherche und die Fundstelle Fussnote 61 im Skript.) Auch die Formulierung im Skript deutet nur das an:
"Man könnte wie das Bundesverwaltungsgericht meinen, dass die Ablehnung eines begünsti- genden Verwaltungsaktes kein Rechtseingriff ist, denn die beantragte Begünstigung soll erst eine Rechtsposition gewähren;61 damit entfiele das Anhörungsrecht.
Hiergegen wäre – nach anderer Ansicht – einzuwenden, dass diese Argumentation zumin- dest für die Fälle nicht sachgerecht ist, wo sich der Antrag gegen ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wendet.62"
Über den Rechtseingriff im Bezug zu Verboten mit präventivem Erlaubnisvorbehalt steht zur Ansicht des BVerwG NIX!!! Deshalb hatte ich meine Probleme mit der Formulierung in #3 D "Das BVerwG lehnt es AUCH DANN ab [...]" - Hey, woher soll ich wissen, ob das BVerwG DAS auch ablehnt...
...War mir daher absolut nicht sicher und hatte erstmal NEIN gedacht...
Btw.: Ich hasse MC-Tests... da kann man leider so schlecht argumentieren ;)
LG zurück
 
Huhu! :-)
Bei Aufgabe 7 bin ich nicht ganz sicher, ob B anzukreuzen ist... Einerseits gilt ja: "Bundesrecht bricht Landesrecht", aber steht nicht Verafssungsrecht (also auch Landesverfassungsrecht) über einer Bundesverordnung?
Die Hitze in meiner Dachgeschosswohnung erleichtert die Beantwortung dieser Frage auch nicht spürbar...:chicken:
Skript 1 S. 60:
"Im Extremfall kann daher sogar eine Rechtsverord- nung des Bundes einer Landesverfassung vorgehen.61"

So, noch die letzten Änderungen, dank @SigridF (DANKESCHÖN ;-) ), eingepflegt - "Heft geschlossen"
*Grummel* - auch wenn ich mit diesen MC-Antworten/Formulierungen immer auf Kriegsfuß stehe!
 
Also ich habe
1- c,d
2-a
3-b,c,d
4-a,c,d,e
5-c,d
6-a,d
7-a,d
8-c,e
9-b,c
10-b,d,e


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Zurück
Oben