zu #8 E - KE 3, S. 89 (oder S, 95 pdf Datei und § 32 I VwVfG - "... ist ihm auf Antrag .... zu gewähren") --> nicht kann, sondern muss! --> E falsch
zu #8 E
§ 32 hat aber noch weitere Absätze, welche Ausschlussgründe liefern:
(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.
(4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.
(5) Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist.
...daraus schließe ich ein "KANN" - kein muss... Ein muss wäre ja eine gebundene Entscheidung und würde für die Fälle der Abs. 3-5 keine Handlungsmöglichkeit bieten. (Meine Meinung...).
zu #3 B hast Du vermutlich Recht, obwohl auch heute noch § 29 Anwendung findet - da sehe ich es etwas anders als der Lehrstuhl, denn dieser "verfahrensunabhängige Informationszugang" wird in der Realität leider nicht so praktiziert... aber: Na gut!
zu #3 D
damit hatte ich tatsächlich meine Schwierigkeiten, denn das BVerwG hat ja nicht über ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt entschieden, sondern "nur" über die Ablehnung eines begünstigenden VAs. (So zumindest meine Recherche und die Fundstelle Fussnote 61 im Skript.) Auch die Formulierung im Skript deutet nur das an:
"Man könnte wie das Bundesverwaltungsgericht meinen, dass die Ablehnung eines begünsti- genden Verwaltungsaktes kein Rechtseingriff ist, denn die beantragte Begünstigung soll erst eine Rechtsposition gewähren;61 damit entfiele das Anhörungsrecht.
Hiergegen wäre – nach anderer Ansicht – einzuwenden, dass diese Argumentation zumin- dest für die Fälle nicht sachgerecht ist, wo sich der Antrag gegen ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt wendet.62"
Über den Rechtseingriff im Bezug zu Verboten mit präventivem Erlaubnisvorbehalt steht zur Ansicht des BVerwG NIX!!! Deshalb hatte ich meine Probleme mit der Formulierung in #3 D "Das BVerwG lehnt es AUCH DANN ab [...]" - Hey, woher soll ich wissen, ob das BVerwG DAS auch ablehnt...
...War mir daher absolut nicht sicher und hatte erstmal NEIN gedacht...
Btw.: Ich hasse MC-Tests... da kann man leider so schlecht argumentieren ;)
LG zurück