- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Grundsätzlich würde ich Deinen Ausführungen so komplett zustimmen, aber mich irritiert der explizite Hinweis auf den § 42 BGB.
"Aus diesem Grund erhält V auch nicht den vereinbarten Mietzins."
Ich finde es auch nicht wirklich klar, ob der Verein dann schon aufgelöst ist oder erst noch aufgelöst wird.
"Aus diesem Grund erhält V auch nicht den vereinbarten Mietzins."
Ich finde es auch nicht wirklich klar, ob der Verein dann schon aufgelöst ist oder erst noch aufgelöst wird.