Wie seht ihr das mit der Aufrechnung?
Kann man dem Sachverhalt entnehmen, dass die Forderung, mit der aufgerechnet wird, außerhalb der OHG entstanden ist?
Gibt es da klare Regeln dazu zum Thema Aufrechnen von Forderungen/Verbindlichkeiten der OHG und Forderungen/Verbindlichkeiten der Gesellschafter? Dürfen einzelne Gesellschafter mit eigenen Forderungen gegen Verbindlichkeiten der OHG aufrechnen? Finde das dazu nix.
Kann man dem Sachverhalt entnehmen, dass die Forderung, mit der aufgerechnet wird, außerhalb der OHG entstanden ist?
Gibt es da klare Regeln dazu zum Thema Aufrechnen von Forderungen/Verbindlichkeiten der OHG und Forderungen/Verbindlichkeiten der Gesellschafter? Dürfen einzelne Gesellschafter mit eigenen Forderungen gegen Verbindlichkeiten der OHG aufrechnen? Finde das dazu nix.