Einsendeaufgaben EA 2 WS 2021/22

Moin zusammen,

sagt mal, wie tief prüft ihr die Zulässigkeit? Der Lehrstuhl sagt ja, dass auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen ist.
Allein bei der Zulässigkeit kann ich ja echt viel schreiben, jedoch kommt ich in Bezug auf die Schwerpunktsetzung zu der Frage, ob ich da wirklich "jeden Kleinscheiß" ansprechen sollte.... Beispielsweise sei die örtliche Zuständigkeit gem. § 29 I ZPO genannt.

Wie macht Ihr das?

Fragende Grüße vom Jedi
Guten Morgen Jedi,
Zulässigkeit ist bei mir sehr kurz, halbe Seite, jeden Punkt mit 1-2 Sätzen mit Verweis auf die Paragraphen abgehandelt.
 
Ich habe nur mit der Begründetheit angefangen. Ich glaube nicht, dass man die Zulässigkeit auch noch prüfen muss.
Da ja nach "Aussicht auf Erfolg" gefragt wird und nicht lediglich nach Begründetheit würde ich das Risiko nicht eingehen, die Zulässigkeit wegzulassen.
 
Hallo, würde jemand mal seine Gliederung oder Lösungsskizze einstellen? Ich ich bekomme irgendwie einfach keine sinnvolle Reihenfolge rein und bin mir auch nicht sicher, ob ich nicht zu viel prüfe:dead:
 
Moin zusammen,

wie geht ihr mit dem § 1 Abs. 1 KschG um, da im SV keine Arbeitnehmeranzahl, denn im Geltungsbereich gem. § 23 I KSchG benötigen man 10 bzw. 5 Arbeitnehmer, die vor 2004 beschäftigt waren, damit man den § 1 I KSchG anwenden kann... Steh grad auf der Leitung.
 
Moin zusammen,

wie geht ihr mit dem § 1 Abs. 1 KschG um, da im SV keine Arbeitnehmeranzahl, denn im Geltungsbereich gem. § 23 I KSchG benötigen man 10 bzw. 5 Arbeitnehmer, die vor 2004 beschäftigt waren, damit man den § 1 I KSchG anwenden kann... Steh grad auf der Leitung.
Da ist ja die Rede von "Belegschaft" - das könnte man sich passend auslegen ;-)
 
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