Einsendeaufgaben EA 2020/21

dass allein schon der einstieg in die EA solche probleme bereitet, kann ich nicht verstehen. dazu kommt, dass wir - wie oben bereits angemerkt wurde - nur 6 wochen zeit zur bearbeitung haben, nachdem der kurs angefangen ist. man kann nun ja beide wege gehen - also auf die rechtswidrigkeit der maßnahme an sich abstellen und das prüfen oder dass er dafür zahlen muss. dafür gabs ja jetzt mehrere verschiedene meinungen. mich würde interessieren, ob beides ginge bzw. ob man dann überhaupt die EA bestehen kann, wenn man eine , für den lehrstuhl falsche frage beantwortet. bedauerlicherweise gibt es nur eine einzige EA, die für eine klausurzulassung bestanden werden muss - da will wohl einer "die spreu vom weizen trennen".
 
Ob man wohl mal versuchen sollte, dem Lehrstuhl zu bitten, sich etwas näher dazu zu äußern, was genau gefragt ist?
 
Also, ich bleibe da nah am Sachverhalt. Und da steht "hält die Maßnahme (Abschleppen) für rechtswidrig ..." und "Klage gegen die Abschleppmaßnahme". Somit ignoriere ich die Gebühr. Falls das falsch sein sollte, kann ich es auch nicht ändern - dann sollen die sich gefälligst eindeutiger ausdrücken.
 
Das mit nur einer EA finde ich auch äußert doof. Es kann doch nicht sein, dass selbst die Mentoren solch unterschiedliche Auffassungen haben, von uns Anfängern dies jedoch als Klausurzulassung erwartet wird..
 
immerhin stehen die chancen (anscheinend) 50/50, dass man die richtige frage beantwortet - und dann gehts erst darum, ob es inhaltlich passt. :haumichwech::O_o:
 
Dann haben die Korrektoren also weniger zum Lesen - das steckt dahinter :haumichwech:

Wer schon falsch anfängt wird gleich aussortiert...
 
Ich muss jetzt doch nochmal blöd fragen. Was ist die Grundlage in der materiellen Rechtmäßigkeit? 55 l oder 55 ll? Was bringt mich zur Prüfung der abschleppmaßnahme? :wall:
 
Genau und man muss ja das gestreckte und gekürzte Verfahren prüfen.
Ich habe jetzt nur das gekürzte Verfahren geprüft. Muss ich das andere auch durchprüfen?

Ich habe noch eine Lücke beim Verfahren. Hier geht es ja um die Anhörung. Diese hat doch gar nicht stattgefunden oder ist diese entbehrlich?
 
Ich habe jetzt nur das gekürzte Verfahren geprüft. Muss ich das andere auch durchprüfen?

Ich habe noch eine Lücke beim Verfahren. Hier geht es ja um die Anhörung. Diese hat doch gar nicht stattgefunden oder ist diese entbehrlich?
Ja schon und dann begründen, warum dies nicht zur Anwendung führt.

So noch eine Frage von mir, fahrt ihr alle den Zug der Anfechtungsklage, oder reist einer mit mir im Zug der Feststellungsklage? Ist halt schöner, wenn man jemand hat, der mit einem reist.:eyeroll2:
 
Ja schon und dann begründen, warum dies nicht zur Anwendung führt.

So noch eine Frage von mir, fahrt ihr alle den Zug der Anfechtungsklage, oder reist einer mit mir im Zug der Feststellungsklage? Ist halt schöner, wenn man jemand hat, der mit einem reist.:eyeroll2:
In der Zulässigkeit habe ich die Anfechtungsklage angeprüft. Diese richtet sich ja gegen einen VA. Hier gibt es einen Meinungsstreit, ob das Abschleppen ein VA oder ein Realakt ist. Ich habe mich für den Realakt entschieden und bin dann so auf die Festellungsklage
 
In der Zulässigkeit habe ich die Anfechtungsklage angeprüft. Diese richtet sich ja gegen einen VA. Hier gibt es einen Meinungsstreit, ob das Abschleppen ein VA oder ein Realakt ist. Ich habe mich für den Realakt entschieden und bin dann so auf die Festellungsklage
O.k. dann bist du mein gleichgesinnter Passagier. Genauso habe ich es auch gemacht. Dann können wir uns ja beim Abschluss der Durchprüfung im Restaurantabteil treffen und darauf einen Trinken. Egal, ob der Zug irgendwo im Nirgendwo anhält.
 
Schau mal Skript 5 Seite 86 und sag mir ob das passt, das Vorverfahren auszuschließen?

So brauch man dies ja nur bei den zwei Klagearten, oder?
Ich habe das Vorverfahren in einem Satz abgelehnt.

Mehr als die zwei Klagearten sehe ich jetzt nicht, was könnte es denn noch sein?
 
Zurück
Oben