dass allein schon der einstieg in die EA solche probleme bereitet, kann ich nicht verstehen. dazu kommt, dass wir - wie oben bereits angemerkt wurde - nur 6 wochen zeit zur bearbeitung haben, nachdem der kurs angefangen ist. man kann nun ja beide wege gehen - also auf die rechtswidrigkeit der maßnahme an sich abstellen und das prüfen oder dass er dafür zahlen muss. dafür gabs ja jetzt mehrere verschiedene meinungen. mich würde interessieren, ob beides ginge bzw. ob man dann überhaupt die EA bestehen kann, wenn man eine , für den lehrstuhl falsche frage beantwortet. bedauerlicherweise gibt es nur eine einzige EA, die für eine klausurzulassung bestanden werden muss - da will wohl einer "die spreu vom weizen trennen".