Einsendeaufgaben EA 2020/21

Ich bin dann auch bei der Feststellungklage geblieben, nachdem ich mich für den Realakt entschieden habe.
 
In der Zulässigkeit habe ich die Anfechtungsklage angeprüft. Diese richtet sich ja gegen einen VA. Hier gibt es einen Meinungsstreit, ob das Abschleppen ein VA oder ein Realakt ist. Ich habe mich für den Realakt entschieden und bin dann so auf die Festellungsklage
Genauso sehe ich das auch. Ich hänge bei der Subsidiarität. Wie hast du das gelöst?
Ah du hast dich für die Feststellungsklage entschieden.
Für die Anfechtungsklage ist es dann also 55 l.
Das hat damit nichts zu tun. Du musst hier die Ersatzvornahme als VA abstellen, dann hast du die Anfechtungsklage. Ist die Ersatzvornahme für dich kein VA dann hast du die Feststellungsklage.
 
In der Zulässigkeit habe ich die Anfechtungsklage angeprüft. Diese richtet sich ja gegen einen VA. Hier gibt es einen Meinungsstreit, ob das Abschleppen ein VA oder ein Realakt ist. Ich habe mich für den Realakt entschieden und bin dann so auf die Festellungsklage
Genauso sehe ich das auch. Ich hänge bei der Subsidiarität. Wie hast du das gelöst?
Ah du hast dich für die Feststellungsklage entschieden.
Für die Anfechtungsklage ist es dann also 55 l.
Das hat damit nichts zu tun. Du musst hier die Ersatzvornahme als VA anstellen, dann hast du die Anfechtungsklage. Ist die Ersatzvornahme für dich kein VA dann hast du die Feststellungsklage
Genauso sehe ich das auch. Ich hänge bei der Subsidiarität. Wie hast du das gelöst?

Das hat damit nichts zu tun. Du musst hier die Ersatzvornahme als VA abstellen, dann hast du die Anfechtungsklage. Ist die Ersatzvornahme für dich kein VA dann hast du die Feststellungsklage.
55I und 55 II prüfst du für das gestreckte und verkürzte Verfahren.
 
Ah vllt. so, mangels Vorliegen eines VA ist die Anfechtungsklage ausgeschlossen und da die K noch keine Zahlung geleistet hat, kommt auch die Leistungsklage nicht in Betracht.

Passt das so?
 
Das verstehe ich nun nicht... 55 l oder 55 ll kommt doch erst bei der Begründetheit? Bei der Zulässigkeit geht es doch um die Entscheid Anfechtungsklage oder eben nicht? Da ich das aufstellen der mobilen Halteverbotsschilder als VA genommen habe, ist es eine Anfechtungsklage.

Wie ich hier die Ersatzvornahme in der Begründetheit rein bringe hängt damit doch an 55 l oder 55 ll? Oder steh ich nun schon wieder im Wald?
 
Das verstehe ich nun nicht... 55 l oder 55 ll kommt doch erst bei der Begründetheit? Bei der Zulässigkeit geht es doch um die Entscheid Anfechtungsklage oder eben nicht? Da ich das aufstellen der mobilen Halteverbotsschilder als VA genommen habe, ist es eine Anfechtungsklage.

Wie ich hier die Ersatzvornahme in der Begründetheit rein bringe hängt damit doch an 55 l oder 55 ll? Oder steh ich nun schon wieder im Wald?
Na sicher kommt das in der Begründenheit. Du prüfst doch das gestreckte und gekürzte Verfahren. Hier geht es um den Sofortvollzug.

Das Aufstellen der Halteschilder? Passt nach meiner Ansicht nicht, aber ist möglich, dass man das so machen kann.
 
Ich hab mich auch für den Realakt entschieden. Also folgst du der neueren Ansicht.
Na sicher kommt das in der Begründenheit. Du prüfst doch das gestreckte und gekürzte Verfahren. Hier geht es um den Sofortvollzug.

Das Aufstellen der Halteschilder? Passt nach meiner Ansicht nicht, aber ist möglich, dass man das so machen kann.

Es gibt entsprechende urteile, dass das aufstellen der Schilder ein VA ist. Daran habe ich mich orientiert.
Da es hier um die abschleppmaßnahme geht musste dafür ja ein VA her, das sind die Schilder...
 
Es gibt entsprechende urteile, dass das aufstellen der Schilder ein VA ist. Daran habe ich mich orientiert.
Da es hier um die abschleppmaßnahme geht musste dafür ja ein VA her, das sind die Schilder...
Spricht ja nichts dagegen. Es ist ja möglich, das ein Schilderaufstellen ein VA ist. Also ich hab mich damit nicht befasst. Möglich ist es. Ich weiß es nicht.

Also ich sehe die Ersatzvornahme als Realakt. Das Schild ist der Grund-VA aus dem vollstreckt wurde. Es kommt das verkürzte Verfahren, der Sofortvollzug zum Einsatz.
 
Spricht ja nichts dagegen. Es ist ja möglich, das ein Schilderaufstellen ein VA ist. Also ich hab mich damit nicht befasst. Möglich ist es. Ich weiß es nicht.

Also ich sehe die Ersatzvornahme als Realakt. Das Schild ist der Grund-VA aus dem vollstreckt wurde. Es kommt das verkürzte Verfahren, der Sofortvollzug zum Einsatz.
Das Aufstellen der Schilder habe ich als Grund-VA in der Begründheit
 
I. Gestreckte oder gekürztes Verfahren
II. Ermächtigungsgrundlage
III. Formelle RM
Hier Zuständigkeit, Verfahren (ins. Anhörung), Form
IV. Materielle RM
1. Der Grund VA
2. Gegenwärtige oder dringende Gefahr
3. Ordnungsgemäße Art der Vollstreckung
Hier wurde das richtige Zwangsmittel gewählt und Verhältnismäßigkeit

Wenn etwas fehlt oder falsch ist, bitte sagen
 
I. Gestreckte oder gekürztes Verfahren
II. Ermächtigungsgrundlage
III. Formelle RM
Hier Zuständigkeit, Verfahren (ins. Anhörung), Form
IV. Materielle RM
1. Der Grund VA
2. Gegenwärtige oder dringende Gefahr
3. Ordnungsgemäße Art der Vollstreckung
Hier wurde das richtige Zwangsmittel gewählt und Verhältnismäßigkeit

Wenn etwas fehlt oder falsch ist, bitte sagen
Ah danke... das ist also der 55 ll bei der materiellen RM?

Formelle RM hab ich auch so.

Und was hast du bei "gestrecktes oder gekürztes Verfahren"? geschrieben?
 
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