ich habe irgendwie eine Blockade, also ich habe bisher soweit geprüft, bis KV wirksam zwischen V und A geschlossen wurde. Aber wie mache weiter, dass ich dann auf Prüfung Erlassvertrag + Vertretungsmacht, mir fehlt da irgendwie eine Überleitung...
Nun, Du kommst ja dazu, daß der Erlaßvertrag zunächst einmal geschlossen worden ist.
Seitens des beschränkt Geschäftsfähigen ergibt sich die Wirksamkeit aus der rechtlichen ausschließlichen Vorteilhaftigkeit.
Dann kannst Du in etwa so weitermachen:
"Der Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags könnte jedoch die fehlende Genehmigung des V entgegenstehen.
Diese wäre dann erforderlich, wenn die M den V nicht wirksam vertreten hätte.
Gem. § 177 BGB hängt ...
Fraglich ist also, ob M mit oder ohne Vertretungsmacht handelte."
-> und dann prüfst Du die Frage, ob es zum üblichen Umfang der Tätigkeit einer Kassiererin gehört, statt die fälligen Beträge einfach zu kassieren den Kunden diese zu erlassen.
Wenn Du das verneinst, dann kommst Du zum Vertreter ohne Vertretungsmacht, stellst die schwebende Unwirksamkeit fest und prüfst dann die eventuelle Genehmigung durch den V, die natürlich fehlt. Die Erklärung der Nichtgenehmigung muß den rechtlichen Vertretern des A zugehen, das lässt sich mit einem Satz kurz erschlagen.
Rechtsfolge? Ergibt sich klar aus dem Gesetz, die Unwirksamkeit des Vertrags.