Hallo Leute :) Ich melde mich auch mal. Ich habe wirklich Schwierigkeiten, die richtige Sachen rauszufinden. Mein erster Versuch:
Fall 1:
Anspruch aus § 765 I BGB
A Anspruch entstanden?
I Wirksamer Bürgschaftsvertrag
(nicht ersichtlich, dass der Vertrag nicht wirksam ist)
II Bestehen der Hauptforderung
1 Bestehen der Forderung
--> § 765 BGB, § 103 InsO: Forderung besteht und ist fällig
2 Umfang der Forderung
a Ausgangswert
--> § 767 BGB --> § 488 I 2 BGB
b Verringerung der Umfang
--> § 170 II InsO (hier bin ich mir nicht sicher)
c Mehrung der Umfang
--> § 767 BGB: Kosten Rechtsverfolgung
--> § 170 II, § 171 InsO
- Feststellungskostenpauschale
- Verwertungskostenpauschale
d Zwischenergebnis
--> Umfang: wie im SV vorgegeben
III Zwischenergebnis
Anspruch auf 13.360 € aus § 765 I BGB
B Anspruch erlöschen?
§ 776 BGB: Verwertungserlös 15.000 €, dies hätte der Bürge auch selbst erreichen können.
Durch Verwertung kein Rückgriff des Bürgen möglich --> Verschlechterung der Haftung des Bürgen
--> Verringerung der Umfang um Verwertungserlös --> 13.360 - 8.000 = 5.360 €
C Ergebnis
Anspruch aus § 765 I BGB auf 5360 €
Ich würde mich freuen auf andere Ansichten.