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ich bin mir nicht sicher ob mein Lösungsansatz noch richtig ist.... die Autos wurden doch verkauft als schon keine Eintragungsabsicht bestand oder habe ich einen Knoten im Hirn??
Dies setzt voraus das eine Vor GmbH entstanden ist.
Eine Vor GmbH liegt vor, wenn ein notarieller Gesellschaftervertrag nach § 2 I GmbHG vorliegt, eine Eintragung ins aber Handelsregister noch nicht vorliegt aber beabsichtigt ist. (Vorgesellschaft) A, B und C haben einen notariellen Gesellschaftervertrag abgeschlossen. Eine Antrag auf Eintragung ins Handelsregister ist gestellt und beabsichtigt, aber noch nicht erfolgt. Das die Eintragungsabsicht im September zurückgenommen wurde schadet nicht, da im Vorhinein eine Eintragungsabsicht bestand. Mithin liegt eine Vor GmbH vor.
Wie habt ihr die 1. gelöst hier gibt es 40 Punkte haben wir hier die Automatische Umwandlung in eine OHG oder GbR unechte Vorgesllschaft da die Eintragung nicht mehr angestrebt wird?
Ich habe festgestellt, dass es sich hier um keine GmbH iGr mehr handelt, sondern um eine OHG. Habe die A-B-C OHG auch so benannt und dann so weitergeprüft.
Guten Morgen! Kurze Frage:
Handelt es sich denn um eine OHG? Ich hatte die Idee, dass es schlicht zu einer GbR wird, da eine OHG nach § 105 I HGB erst einmal einen wirksamen Gesellschaftsvertrag (§ 109 HGB) voraussetzt, der auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist, der auf Dauer (Gewerbe) oder planmäßig angelegt ist. Und "auf Dauer" oder "planmäßig" ist bei den Jungs ABC nichts mehr anlegt. Die wollen nur eben noch die 5 Autos verkaufen und alles beenden.
Ach und noch eine kurze Frage:
Ist der K bei Euch Kaufmann? Oder fasst ihr ihn unter "freiem Beruf" zusammen? Komme da ins schwimmen, da traditionell ein Architekt ja nicht unter den Gewerbebegriff genommen wird. Allerdings hier im SV von einem "Firmenwagen" gesprochen wird. Und sind wir dann nicht im Bereich "Mangel an der Sache" bei § 377 HGB - Untersuchungs- und Rügepflicht beim beiderseitigem Handelskauf?
Der Einwand mit der OHG ist gut, ist Argumentation. Gbr oder OHG führt aber zum gleichen Ergebnis, oder?
Zu deinem zweiten Punkt: Ein Handelsgeschäft ist eine Rechtshandlung im Bezug zu dem Handelsgewerbe. Es geht hier darum, dass der eine Kaufmann Dinge für sein Handelsgewerbe kauft, von denen er etwas versteht und für diesen dann auch der Mangel gleich erkennbar wird. Ich würde hier durch Argumentieren, dass er als Architekt hier gerade kein Handelsgeschäft macht, weil er von Autos auch keine Ahnung haben muss.