Ich versuche mal ein paar Buchungssätze zu erklären:
Buchnr. 140: in Aufgabe 3a steht, dass die Forderung noch im Forderungsbestand L+L befindlich ist, Kto. 140. Ich habe es so verstanden, dass im Anfangsbestand die 5950€ als offene Forderungen auf dem Kto. 140 mit drinnen sind. Nun bezahlt die Firma Müller 2975€, die auf Kto. 113 eingehen und demnach auf Kto. 140 gemindert werden müssen. Buchungssatz 113/140.
Da es eine Forderung aus dem Vorjahr ist, nimmt man die Pauschalwertberichtung auf Forderungen in Höhe von 1740€ auf Kto. 159 (Unterkonto von 140) raus. Diese müssen nun heraus gebucht werden, um das Forderungskonto wieder auszugleichen. Deswegen Buchnungssatz 159/140.
Die Pauschalwertberichtung aber reicht nicht, weil die Forderung viel größer ist, nämlich 2500€ netto und 475€ Mwst. D.h. ich habe die 2500-1740 und erhalte 760. Diese schreibe ich als Aufwand dieses Jahr aus periodenfremder Ursache ab Kto. 221. Die Forderungen auf Kto. 140 mindere ich um diesen Betrag. Die Mwst. wird von dieser Hälfte nicht fällig, weil der Betrag in Höhe von 2975€ (die anderen Hälfte ausfällt.) Von den erhaltenen 2975€ muss ich natürlich die Mwst. ausbuchen. 175/140.
Nach den Buchungsregeln von der höchsten zu niedrigsten erhalte ich dann
140 113 140 2975
150 159 140 1740
160 221 140 760
170 175 140 475
Addiert man alle Zahlen zusammen 2975+1740+760+475 = 5950€, die die offene Forderung war. Betrachtet man die Habenseite ist es immer Kto. 140, weil die Forderung nun ausgebucht wird, da sie vorher im AB (Sollseite) mitdrinnen war.
Buchungnr. 290:
Ich habe es so verstanden. Am 15.12. wird für 01.12-31.05 im voraus bezahlt.
Am 15.06. wird für 01.06.-30.11. im voraus bezahlt. In Aufgabe 2 wo wir die Buchungsnr. aus den T-Konten suchen sollten, findest du unter der Buchungsnr. 078 470/113 die Überweisung der 9000€. Es wäre aber falsch, wenn man die 9000€ im Dezember komplett als Aufwand bucht, da wir dadurch einen niedrigeren Gewinnausweis für dieses Jahr ausweisen. In den Skripten steht drin, dass wir dann um den Aufwand in die richtige Periode abzugrenzen zu können,mitnehmen müssen ins neue Jahr. Dafür gibt die Rechnungsabgrenzungsposten. Es ist eine aktive Rechnungsabgrenzung, weil Auszahlung im alten Jahr, Auwand im neuen Jahr. Skript S. 7 KE4. Ich habe 9000€ als Aufwand (Sollbuchung auf Kto. 470) und buche 7500€ raus und grenze sie auf Kto. 098 ab. Damit beeinflussen diese 7500€ nicht mehr meinen Gewinnausweis fälschlich auf dem G u. V. Konto, sondern bleiben auf einem Bestandskonto.