Hierbei liegt nach meinem Verständnis die Betonung auf "...in ihrer Funktion als Regulierungstheorie ist beispielsweise dann von Bedeutung". Soll heißen: Die Frage ist nicht, ob bei Monopolen auf Angebots- oder Nachfrageseite Marktversagen vorliegt, sondern ob die Mikroökonomie in diesem Falle als Regulierungstheorie von Bedeutung ist. Davon ausgehend finde ich, dass die Mikroökonomie in diesem Fall als Regulierungstheorie eben nicht von Bedeutung ist, da das Beispiel von Marktversagen, also einer fehlerhaften Regulierung spricht. Was denkst du?
Nein, das sehe ich doch anders. Marktversagen ist
nicht eine fehlerhafte Regulierung: bei Marktversagen ist nicht eine Regulierung des Marktes, sondern der Markt selbst 'fehlerhaft'. Marktversagen liegt vor, einfach gesagt, wenn der Markt selbst, also der NICHT-REGULIERTE Markt, zu sub-optimalen (etwa sozial unerwünschten) Ergebnissen führt. Regulierung ist eben das 'Eingreifen' in den 'freien' Markt, damit die sub-optimalen Ergebnisse doch noch verbessert werden (hoffentlich). Also, grundsätzlich ist Regulieren nichts anderes als das Korrigieren des (unregulierten bzw. freien) Marktmechanismus. Der wichtigste Regulator ist natürlich der Staat.
Also, so wie ich es verstehe, ist der Gedankengang des Skriptes wie folgt:
* Unvollkommene Konkurrenz ist grundsätzlich eine Art von Marktversagen;
* Bei Marktversagen ist (im Prinzip bzw. potenziell) Regulierung notwendig/gewünscht.
* Und deswegen ist ein Markt, der "Marktversagen in Form von Marktmacht" aufweist, potenziell regulierungsbedürftig, und ist von daher der regulierungstheoretische Aspekt dabei relevant.
In der Fragestellung von Aufgabe 1 ist von "Marktversagen in Form von Marktmacht" die Rede, was m.E. nur als Hinweis auf die unvollkommene Konkurrenz zu verstehen ist. Und auf jeden Fall spricht die Fragestellung ja selbst auch von 'Marktversagen' - und Marktversagen impliziert (zumindest potenzielle) Regulierungsbedürftigkeit.
Die Umformungen erscheinen mir logisch. Was ich nicht verstehe, ist ob eine lineare Indifferenzkurve nicht prinzipiell die Annahme der Nicht-Sättigung verletzt. Schließlich wäre ein Punkt auf einer linearen Indifferenzkurve, der näher am Ursprung liegt mit weniger Gütern (sowohl Gut 1 als auch Gut 2) zufrieden, als ein Punkt der weiter vom Ursprung weg liegt. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Ja, eine solche lineare Indifferenzkurve verletzt prinzipiell die Annahme der Nicht-Sättigung, von daher ist Alternative E also richtig. Ich denke, das hast du richtig verstanden und ich sehe keinen Denkfehler.
