Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31061 WS 2012/13 EA1 40560 (15.11.2012)

Ich habe folgende Ergebnisse:
1) ACDE
2) B
3) E (V hat zwei Kaufverträge (einen mit K und einen mit D) abgeschlossen. Somit scheiden A und B aus. Das Eigentum hat V demzufolge sowohl an K als auch an D zu übertragen. Damit sind auch C und D falsch.)
4)AE
5)CE

weiter bin ich auch noch nicht..
 
Dann mal meine Lösungsvorschläge :)
edit sagt überarbeitet ;)
1) A C D E
2) B
3) E
4) A E
5) C E
6) A B C D
7) B C E
8) B
9) D
10) C und E
 
hier kommt mein Lösungsvorschlag
1) A,D,E
2) E
3) A, C (V hat einen Vertrag mit K abgeschlossen und ist an diesen nach § 433 Abs. 1 gebunden.) Für den zweiten Vertrag mit D hat V ein Problem, er hat keine Sache mehr - ich tippe hier auf einen Schadensersatz -aber da bin ich mir nicht sicher und wird auch nicht gefragt:-)
4) A,C,E
5) C,E
6) A, B, D ( C fällt raus Rechtsanwälte benötigen eine schriftliche Vollmacht, E fällt raus - Vereine werden kraft Gesetzt von seinem Vorstand vertreten § 26 Abs. 2)
7) B, E
8) A, C
9) E ?
10)E ( nach 199 Abs. 2)
Ich bin für jeden guten Hinweis dankbar

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So, nach reichlicher Recherche und Mentoriaten bin ich nun zu meinen fast sicheren Ergebnissen gekommen:

1) A C D E
2) B
3) E
4) A da bin ich mir noch nicht so sicher ob C und oder E
5) C E
6) A B D
7) C E
8) B
9) D
10) D
 
Dann komme ich mal Schritt für Schritt mit meinen Vorschlägen :-)

Was mir als erstes aufgefallen ist: einige haben bei der 3. Aufgabe mehrere Lösungen angegeben. Das kann nicht sein, da es eine "1 aus 5" Aufgabe ist ;-)

1) A,C,D,E (wobei C,D und E aus dem Bauch heraus kommen...finde dazu nichts im Skript...lediglich die A habe ich gefunden)
2) B
3) E
4) C,E...hier haben wir alle ganz unterschiedliche Ergebniskombinationen. Ist sich da irgendjemand sicher und kann es vllt. sogar belegen?
5) C,E

So das wars erstmal...Rest folgt :-)


EDIT: Habe mich teilweise etwas umentschieden...sieht weiter unten ;-)
 
Bei der 2 bin ich mir inzwischen auch unsicher...ist es nicht vielleicht sogar C?

Kann man das vergessen des Wechselgeldes tatsächlich als Willenserklärung ansehen? Ich glaube ja eigentlich nicht.
 
Dann mal meine Lösungsvorschläge :)
edit sagt überarbeitet ;)

10) C und E

10 ist eine 1 aus 5 Aufgabe...somit kann (auch logisch gesehen) nur eine Antwort richtig sein.


hier kommt mein Lösungsvorschlag

6) A, B, D ( C fällt raus Rechtsanwälte benötigen eine schriftliche Vollmacht, E fällt raus - Vereine werden kraft Gesetzt von seinem Vorstand vertreten § 26 Abs. 2)

Ist nicht genau deshalb die 6c richtig? Was du da in Klammern schreibst, steht doch genau so in der Aufgabenstellung.
 
Habe mich jetzt mal durch die gesamte EA durchgehangelt und parallel hier und im anderen Forum geschaut. Danach sind das hier meine Ergebnisse:

1) A,C,D,E (sicher)
2) noch B, aber unsicher...blicke da langsam nicht mehr durch und komme irgendwie ständig auf ein anderes Ergebnis.
3) E (sicher)
4) A und E relativ sicher, C unsicher
5) C und E sicher, A und D unsicher (C und E habe ich selbst im Skript gefunden, A und D habe ich einige Arguente von anderen dafür gelesen)
6) A, B, D sicher, E unsicher nachdem jmd argumentiert hat, dass es eine gesetzliche Vertretung ist (Skript S. 65) und keine "wirksam durch Rechtsgechäft", wie es in der Aufgabenstellung steht. Bin mir noch unschlüssig.
7) B, E sicher, C unsicher
8) B
9) D
10) kann mich zwischen C und E nicht entscheiden...würde eigentlich eher zu E tendieren (§199 Abs. 2)...es hat aber jemand argumentiert, dass nicht ersichtlich ist, ob Gewalt im Spiel ist. Mit Gewalt = 30 jahre (E) und ohne Gewalt = 3 Jahre mit Berücksichtigung, dass der Täter bekannt ist §199 Abs. 1 S. 2 (C)..die Aufgabe gabs wohl schon mal und da wären 3 Jahre richtig gewesen.
 
Warum bei 7 auch B? Das ist doch eine Täuschung und ist somit komplett nichtig, oder?!

Bei 10 denke ich auch C. Es ist nicht ersichtlich ob Geawlt angedroht oder ausgeübt worden ist. Bei den alten EAs war es wohl auch immer 3 Jahre.

Bei Aufgabe 3 habe ich auch eine Lösung mit E gefunden. Kann das evtl. sein?!
 
Warum bei 7 auch B? Das ist doch eine Täuschung und ist somit komplett nichtig, oder?!

"Ein Fall der Vertretung ohne Vertretungsmacht"...die hatte er nicht, weil es ne Täuschung ist. Deshalb ist B richtig (so mein Gedanke).

Bei 10 denke ich auch C. Es ist nicht ersichtlich ob Geawlt angedroht oder ausgeübt worden ist. Bei den alten EAs war es wohl auch immer 3 Jahre.
Anhand dessen, dass es in der Vergangenheit wohl 3 waren, würde ich vermutlich auch C angeben. Aber so ganz verstehen tue ich es nicht. Wenn ich "Raubüberfall" lese und im Gesetz blätter und auf §199 Abs. 2 stoße, würde ich E ankreuzen.

Bei Aufgabe 3 habe ich auch eine Lösung mit E gefunden. Kann das evtl. sein?!
Aufgabe 3 ist definitiv E. Er hat erstmal mit beiden einen gültigen Vertrag geschlossen...demnach sind A und B falsch. Dadurch, dass er mit beiden einen gültigen Vertrag hat, kann er theoretisch auch beiden das Eigentum an dem PKW übertragen...demnach sind C und D auch falsch. Dass er es in der Realität nicht beiden gleichzeitig übertragen kann, ist wieder was anderes und führt uns dann zu Schadensersatz oder so. Aber danach ist hier ja nicht gefragt.
 
Hallo zusammen,

nun möchte ich nochmal eine kurze Zusammenfassung abgeben - eventuell hilft es ja doch dem ein oder anderen oder es stellt sich heraus,
dass das ein oder andere so vielleicht nicht richtig ist. :chewingnails:

1) ACDE
2) B
3) E
4) ACE
5) ACDE
6) ABD
7) BCE
8) B
9) D
10) C
 
Ich bin ja immernoch für 10 E...auch wenn in der Vergangenheit 3 Jahre richtig waren. Ein Raubüberfall klingt nicht gerade harmlos, sodass §199 Abs. 2 meiner Meinung nach greifen müsste.

Abwarten...habe meine EA eingegeben und warte auf die Ergebnisse. Sollten 3 Jahre richtig sein, werde ich nachhaken - allein schon, um es zu verstehen.
 
§ 199
Abs. 2 und Abs. 3 BGB sind nicht einschlägig, weil diese Vorschriften nur kenntnisunabhängige Verjährungshöchstfristen
bezeichnen; d. h. die Ansprüche des A würden jedenfalls in zehn bzw. dreißig Jahren verjähren, wenn
A nicht erfahren hätte, dass T den Raubüberfall begangen hat. Vorliegend hat A aber seit dem 27.1.2012 Kenntnis
von der Person des T, so dass der Anspruch bereits nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres 2012 verjährt.

Heißt das, wenn nicht bekannt gewesen wäre, wer der Täter ist, wäre E (30 Jahre) richtig gewesen oder wie ist das zu verstehen? :confused: Geht das auch irgendwo aus dem Gesetz hervor? Aus den genannten §§ wird es nämlich meiner Meinung nach nicht ersichtlich, dass Abs 2 nur greift, wenn der Täter nicht bekannt ist.
 
Heißt das, wenn nicht bekannt gewesen wäre, wer der Täter ist, wäre E (30 Jahre) richtig gewesen oder wie ist das zu verstehen? :confused:
Nein, ich denke dann wären es 10 Jahre gewesen.

Ein Raubüberfall klingt zwar schlimm, aber er paßt nicht in das Schema von §199 Abs. 2 BGB:

  • Leben = man ist tot danach
  • Körper = man trug eine Körperverletzung davon
  • Gesundheit = man trug einen physiologischen Schaden davon, psychisch gilt nicht
  • Freiheit = man wurde seiner Freiheit beraubt

Im Wiki-Artikel zur Verjährung ist es gut erklärt:
Eine Tat nach Absatz 3 verjährt:​


  • [*=1]"auf jeden Fall" wenn die 10 Jahre ab der Entstehung des Schadens vergangen sind,
oder


  • [*=1]nach 3 Jahren (= Standard-Verjährung laut §195 BGB) ab Ende des Jahres, in dem man Kenntnis von der Identität des Täters bekommt.
Was immer früher eintritt.​

Beispiel:
Raubüberfall wurde am 15.11.2002 begangen.
Wir erfahren, wer der Täter war, am 15.1.2012.

Laut §199 Absatz 1 BGB verjährt es:
Ende von 2012 + 3 Jahre = 31.12.2015

Aber: laut §199 Absatz 3 BGB verjährt es auf jeden Fall "zehn Jahren nach Entstehung", also:
15.11.2002 + 10 Jahre = 15.11.2012

Dies bedeutet, daß die Verjährung nach Absatz 3 greift, d.h. heute am 16.11.2012 ist es schon verjährt.

Wohlgemerkt, hier geht es nur um zivilrechtliche Ansprüche, nicht um die strafrechtlichen Aspekte, die gehen nur einen Staatsanwalt was an, nicht uns harmlose Wiwis ;-)
 
hmm ok, danke für die Erklärung. Habe ich sowit verstanden. Aber es will immernoch nicht in meinen Kopf, warum ein Raubüberfall nicht zu Absatz 2 passt. Du hast das zwar oben geschrieben, aber für mich heißt das schon irgendwie, dass man Verletzungen davon trägt. Oder ist damit einfach nur gemeint, dass bei einem Überfall was geklaut wurde? Und wenn es Verletzungen gegeben hätte, hätte es separat dabei gestanden?!
 
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