Hallo zusammen,
ich möchte die Möglichkeit nutzen mit euch meine Ergebnisse der EA zu diskutieren. Evtl. finden sich sich ja ein paar Diskussionsteilnehmer
Ich stelle meine Ergebnisse dazu mal rein:
Aufgabe 1:
a) Die Freigrenze bezeichnet den Betrag bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt, bei Überschreiten aber der volle Betrag besteuert wird (Fallbeileffekt). – so bleiben bei der Grunderwerbssteuer Grundstückserwerbe steuerfrei, wenn sie unter 2.500,00€ bleiben (§3 Nr.1 GrEStG). Ab 2.501,00€ wird der volle Betrag besteuert.
Der Freibetrag ist der Betrag der von der Bemessungsgrenze abgezogen wird und stets steuerfrei bleibt, d.h. nur der Freibetrag übersteigende Betrag wird besteuert. – so werden beim Sparer-Pauschbetrag Kapitalerträge nur insoweit besteuert, als sie den Freibetrag von 801,00€ übersteigen. (§20 Abs.1 EstG).
b) Der Grundsatz der Nonaffektation besagt, dass Steuern erhoben werden, ohne dass eine Leistung dagegen steht oder an einen Zweck gebunden sind – sie unterscheiden sich somit in diesen Punkten von Gebühren und Beiträgen.
c) Unter den 3 wichtigen Rechtsquellen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre versteht man die Rechtsnormen, Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung.
Rechtsnormen sind förmliche Gesetze, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande kommen, ordnungsgemäß ausgefertigt und in dem dafür vorgeschriebenen amtlichen Blatt verkündet werden.
Verwaltungsanweisungen sind keine Rechtsnormen. Es handelt sich hierbei um Vorschriften, die problematische Gesetzesanwendungsfragen von allgemeiner Bedeutung behandeln. Diese Verwaltungsanweisungen haben keinerlei Bindung für Staatsbürger und Gerichte, sondern nur für die Verwaltungsbehörden.
Die Rechtsprechung in Form von Urteilen und Beschlüssen haben keine allgemeine rechtliche Bindung, außer für Verfahrensbeteiligte.