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Hallo liebe KommilitonInnen, prüft ihr bei der EA (1. Aufgabe mit dem Zahlungsanspruch der ausstehenden Vergütung zwischen A & P-KG) auch die Zulässigkeit der Klage? Oder ist dies nur erforderlich, wenn die Aufgabenstellung direkt auf den Erfolg der Klage abzielt?
Ich sehe es auch so wie Carrington. Wie prüft ihr weiter ? Ich bin mir absolut unsicher.. Ich habe als AG den § 611a II BGB genommen und wollte dann prüfen, ob es überhaupt eine AGB ist und ob sie in den Vertrag miteinbezogen werden darf.
Ich habe nur geschrieben, wann A spätestens für den jeweiligen Monat Anspruch erheben hätte müssen... Hast du die uneingeschränkte Kontrollfähigkeit bejaht ?Ich prüfe als erstes, ob A hier gegen die Klausel verstoßen hat und prüfe dann wie du die Klausel als AGB. Berechnet ihr hier genaue Fristen? Im virtuellen Mentoriat wurde ja gesagt, dass man genau prüfen soll wenn Kalender beigefügt sind. Aber meiner Ansicht nach hat A hier den Anspruch nicht einmal gem. der ersten Stufe der Klausel geltend gemacht. Dann erübrigt sich doch eigentlich eine Fristberechnung, oder?
Hey,Hallo zusammen,
zu welchen Ergebnis seid ihr denn eigentlich gekommen? Bei mir hält die Klausel der AGB-Kontrolle nicht stand, wonach A seine Ansprüche noch geltend machen kann.
Hey,
ich habe die Kontrolle durchgehen lassen, sodass A keinen Anspruch mehr hat . Hatte aber auch lange überlegt,ob ich die Klausel an 309 Nr. 13c scheitern lasse oder an der unangemessenen Benachteiligung. Ich habe mich dann aber dagegen entschieden , weil ich mir dachte dass es ja sonst grundsätzlich keine zweistufigen Ausschlussfristen geben dürfte, wenn 13c einschlägig ist..
Darf ich fragen, bei welchem Punkt du die Kontrolle scheitern lässt ?
sorry, ich hatte in den letzten Tagen keine Zeit und gerade erst deine Frage zur Kontrollfähigkeit gelesen. Ich sehe da kein Problem, da hier ja abweichende Regelungen zur Verjährung getroffen werden. Hast du den Anspruch vollständig wegfallen lassen? Hast du das MiLoG berücksichtigt? Meiner Meinung nach liegt hier der Schwerpunkt in der Frage ob die Klausel komplett oder nur teilweise entfällt wegen dem Verstoß gegen das MiLoG. Viele Grüße!
Kurz nachdem ich die Frage gestellt hatte, hab ich auch festgestellt, dass sie überflüssig war :D Aber ich muss jetzt mal blöd fragen, wo/ warum du das MiLoG berücksichtigst ? Ich habe es (noch) nicht berücksichtigt. Vielleicht habe ich etwas übersehen ? Mir kam das zwar alles etwas zu einfach vor, aber auf das MiLOG bin ich nicht gestoßen. Ja, ich habe den Anspruch momentan noch komplett wegfallen lassen. Wie gesagt, das einzige, wo ich noch unsicher bin ist bei der Benachteiligung, aber was ich so gelesen habe macht es mir schon den Anschein, als wäre die Klausel korrekt…Aber ich höre mir gerne andere Meinungen an ;)
Grüße
Guter Einwand, danke für den Hinweis! Also du gehst über MiLOG und sprichst dem A zumindest den Anspruch auf die Zahlung zu, die er nach dem Mindestlohn bekommen würde ? Ich muss mich dazu noch belesen.
Hi,
ich habe mich bei Aufgabe 1 an zwei Urteilen orientiert. Das MiLoG habe ich nicht mit drin.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16. Januar 2007 – 9 Sa 1011/06 –
BAG, Urteil vom 28. September 2005 – 5 AZR 52/05 –, BAGE 116, 66-77
Und bei Aufgabe 2
BAG, Urteil vom 04. März 2004 – 8 AZR 196/03 –, BAGE 110, 8-27
Hallo,
danke für die Quellen, das ist schon mal ein guter Ansatz.
Für die Anwendbarkeit des MiLoG sind sich die Gerichte auch nicht einig, deswegen werde ich es nicht weiter thematisieren. Hierüber wurde noch nicht einheitlich entschieden.
Woran ich gerade hänge bei Aufgabe 1 ist die Frage, ob die Frist und die Textform auch dann gewahrt ist, wenn Klage eingereicht wird oder ob man wirklich zwei Stufen (also Geltendmachung an P-KG und gerichtliche Geltendmachung) machen muss. Bei einer Kündigungsschutzklage ist das kein Problem, da reicht die Geltendmachung vor Gericht wohl aus. Aber bei uns hier?![]()