Einsendeaufgaben EA-Besprechung | 55105 | WS 2018/19 | EA1 55105 | 12.11.2018

Die Urteile sind alle von vor 2015, da gab es das MiLoG noch nicht. Bei der Ausschlussfrist hier handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, genau dafür ist das MiLoG gemacht worden. Bei Tarifverträgen sieht das anders aus, aber wieso sollte hier Uneinigkeit darüber bestehen ob das angewendet wird. Hast du dafür eine Quelle?

Habe dazu einen Artikel auf LTO gelesen, da wird es ganz gut erklärt : https://www.lto.de/recht/hintergrue...hn-arbeitsvertrag-tarifvertrag-agb-kontrolle/

Der Artikel ist von 2018. Man kann es natürlich mit reinnehmen, ich habe mich nach langem Überlegen jetzt dagegen entschieden, weil ich überhaupt nicht wüsste, welcher Meinung ist folgen soll :durcheinander
 
Habe dazu einen Artikel auf LTO gelesen, da wird es ganz gut erklärt : https://www.lto.de/recht/hintergrue...hn-arbeitsvertrag-tarifvertrag-agb-kontrolle/

Der Artikel ist von 2018. Man kann es natürlich mit reinnehmen, ich habe mich nach langem Überlegen jetzt dagegen entschieden, weil ich überhaupt nicht wüsste, welcher Meinung ist folgen soll :durcheinander

Ja, genau den habe ich auch gelesen. Darin wird eine Anwendung nicht angezweifelt, es geht nur um die Frage ob die Klausel komplett unwirksam ist, oder nur in bezug auf den Mindestlohn. Ich glaube dass man das nicht einfach weglassen sollte, aber ist natürlich deine Entscheidung.
 
Ja, genau den habe ich auch gelesen. Darin wird eine Anwendung nicht angezweifelt, es geht nur um die Frage ob die Klausel komplett unwirksam ist, oder nur in bezug auf den Mindestlohn. Ich glaube dass man das nicht einfach weglassen sollte, aber ist natürlich deine Entscheidung.

Ja, da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Anwendbarkeit des MiLoG ja, aber fraglich ob ganze Klausel unwirksam oder nur auf den Mindestlohn bezogen. Wie entscheidest du dich da? Hast du noch Quellen, wo ich mich einlesen kann?
 
Es gibt ein aktuelles Urteil in dem die Entscheidung gefällt wurde, dass die Klausel insgesamt unwirksam ist. Leider ist die Begründung noch nicht veröffentlicht oder ich habe sie nicht gefunden. Da muss man wohl selber überlegen was dafür und dagegen spricht. Am Ende ist es ja wie immer egal für welche Meinung man sich entscheidet, solange der Streit gut dargestellt und schlüssig argumentiert wird. Hinweise finden sich in älteren Urteilen. Ich habe die Arbeit schon abgeschickt und nicht mehr alle Quellen zur Hand. Aber hier zum Beispiel:

https://community.beck.de/2018/09/19/bag-mindestlohn-und-arbeitsvertragliche-ausschlussfrist
https://juris.bundesarbeitsgericht....ument.py?Gericht=bag&Art=pm&pm_nummer=0043/18
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDArbR201827
 
Weiß jemand von euch, ob es die EA schon zurück gab? Ich blick bei Lotse und den anderen Systemen gerade nicht mehr so richtig durch...
Tut mir leid, falls die Frage nervt. Ich muss mich noch an das System der Fernuni gewöhnen.
 
Bisher kamen die EA immer mit der Post zurück. Und es hat locker 8 Wochen gedauert.
 
Generell gilt bei EAs:
Nur bei EAs, die du online abgibst, wie die Lotse EAs (bei denen nur richtig oder falsch angekreuzt wird bei den Multiple Choice Fragen), kannst du das Ergebnis online abrufen - dort wo man auch die Antworten ankreuzt.
Bei EAs, die man per Post an die Fernuni senden muss, bekommt man die EA auch wieder per Post zurück. Die Korrekurzeiten sind meist relativ lang.
 
Habe heute das Ergebnis der EA1 per Post bekommen!!!
Zulassung mit 91 Punkten :wein:
 
Hallo zusammen,
würde mir jemand die EA 1 und EA 2 per PN zuschicken? Ich möchte dieses Semester die Klausur schreiben, habe mich aber vergessen als Wiederholer anzumelden, so dass ich leider keinen Zugriff auf Moodle habe. :hopelessness:
Vielen Dank.
LG
Marion
 
Hallo,

ich bin auch Wiederholer und habe keinen Zugriff mehr auf Moodle. Könnte mir auch jemand die EA 1 und EA2 per PN zuschicken?
:danke:
tweety
 
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