Hier eine korrigierte Version der oben aufgeführten Aufgabe 1
Aufgabe 1.) a) Die Steuerbelastung der B-GmbH berechnet sich im Fall der Umwandlung zu Buchwerten lediglich anhand des erwirtschafteten Gewinns für das Geschäftsjahr 2015. Ein Übertragungsgewinn besteht nicht.
Der Gewinn beträgt laut Aufgabenstellung 50.000,- € für das Jahr 2015.
Die B-GmbH muss für diesen Gewinn Gewerbe und Körperschaftsteuer entrichten. Es ist nicht zu erkennen, dass § 18 Abs. 3 UmwStG zur Anwendung kommt.
Der Gewerbesteuer Hebesatz beträgt 400 %, die Steuermesszahl liegt bei 3,5 %
Der Körperschaftsteuer-Satz liegt bei 15 % und der Solidaritätszuschlag bei 5,5 %
Gewerbe- und Körperschaftsteuer sind nicht abziehbar
Steuerbelastung für B-GmbH: 50.000*(0,035*4+0,15*1,055)= 14.912,50
abgerundeter Steuerbetrag: à 14.913,- €
Das Eigenkapital in der Übertragungsbilanz beträgt 600.000,- €
Das Nennkapital beträgt 100.000,- €
Das steuerliche Einlagenkonto beträgt für Gesellschafter X 75.000,- €
Das steuerliche Einlagenkonto beträgt für Gesellschafter Y 25.000,- €
Der ausschüttbare Gewinn, der im Rahmen der Ausschüttungsfiktion ermittelt wird, berechnet sich für Gesellschafter X und Y:
600.000-100.000-(75.000+25.000) = 400.000
Auf X entfällt davon 0,7 * 400.000 = 280.000,- und auf Y 0,3 * 400.000 = 120.000,-
Beide Gesellschafter halten ihre Beteiligungen an der B-GmbH im Betriebsvermögen der B-OHG. àBesteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. D.h. es sind lediglich 60 % der fiktionalen Ausschüttung zu erfassen.
Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter X: 280.000*0,6 = 168.000,-
Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter Y: 120.000*0,6 = 72.000,-
Da X und Y ihre Anteile im Betriebsvermögen der B-OHG halten, muss zunächst noch ein gesellschafterbezogenes Übernahmeergebnis ermittelt werden.
Berechnung des Übernahmeergebnisses für X:
EK der B-GmbH: 600.000,- €
Da X 70 % der Anteile hält: 600.000*0,7 = 420.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,7+75.000 = 145.000,- €
Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 280.000,-
Übernahmeergebnis für X: 420.000-145.000-280.000 = -5.000,- €
Berechnung des Übernahmeergebnisses für Y:
EK der B-GmbH: 600.000,- €
Da Y 30 % der Anteile hält: 600.000*0,3 = 180.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,3+25.000 = 55.000,- €
Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 120.000,-
Übernahmeergebnis für Y: 180.000-55.000-120.000 = 5.000,- €
Kein Ehegattensplitting möglich, da X und Y unverheiratet sind. Keine Berechnung der Kirchensteuer, da weder X noch Y Mitglieder einer Religionsgemeinschaft sind.
Steuerbelastung für Gesellschafter X:
Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für X:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit
168.000 + (-5.000*0,6) + 75.000 = 240.000,- €
Steuerbelastung für X: (0,42*240.000-8.239)*1,055 = 97.651,86 €
abgerundeter Steuerbetrag à 97.651,- €
Steuerbelastung für Gesellschafter Y:
Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für Y:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit
72.000+ (5.000*0,6) + 45.000 = 120.000,- €
Steuerbelastung für Y: (0,42*120.000-8.239)*1,055 = 44.479,86 €
abgerundeter Steuerbetrag à 44.479,- €
Aufgabe 1.) b) Die Steuerbelastung der B-GmbH berechnet sich im Fall der Umwandlung zu Marktwerten aus dem Übertragungsgewinn und des erwirtschafteten Gewinns aus dem Jahr 2015.
Stille Reserven in Anlage- und Umlaufvermögen = 250.000,- €
Gewinn 2015: 50.000,- €
Übertragungsgewinn + Gewinn 2015: 250.000+50.000 = 300.000
Steuerbelastung für B-GmbH: 300.000*(0,035*4+0,15*1,055) = 89.475,-
Die Steuerbelastung für die Gesellschafter berechnet sich wie in Aufgabenteil 1.) a) allerdings müssen die stillen Reserven zum Eigenkapital hinzugerechnet werden.
Berechnung des Übernahmeergebnisses für X:
EK der B-GmbH (gemeiner Wert): 850.000,-
Da X 70 % der Anteile hält: 850.000*0,7 = 595.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,7+75.000 = 145.000,- €
Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 280.000,-
Übernahmeergebnis für X: 595.000-145.000-280.000 = 170.000,- €
Berechnung des Übernahmeergebnisses für Y:
EK der B-GmbH (gemeiner Wert): 850.000,-
Da Y 30 % der Anteile hält: 850.000*0,3 = 255.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,3+25.000 = 55.000,- €
Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 120.000,-
Übernahmeergebnis für Y: 255.000-55.000-120.000 = 80.000,- €
Steuerbelastung für Gesellschafter X:
Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für X:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit
168.000 + (170.000*0,6) + 75.000 = 345.000,- €
Steuerbelastung für X: (0,45*345.000-15.761)*1,055 = 147.160,90 €
abgerundeter Steuerbetrag à 147.160,- €
Steuerbelastung für Gesellschafter Y:
Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für Y:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit
72.000 + (80.000*0,6) + 45.000 = 165.000,- €
Steuerbelastung für Y: (0,42*165.000-8.239)*1,055 = 69.419,61 €
abgerundeter Steuerbetrag à 69641,- €