Weil ich komme bei 2b1) auf:
in TEUR
1.600
+ 4.800
- 2010 (EBITDA)
= 4390
* 15% Körperschaftsteuersatz
= 658,5
In §4h (1) S. 1 EStG steht doch "Zinsaufwendungen (...) sind abziehbar in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA."
Bedeutet doch, dass in den 2010 TEUR bereits die 750 TEUR Zinserträge mit drinnen sind oder?