Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2018 EA1 41680 (07.06.2018)

Ich habe folgende Lösungen:

1b)
dESt/dE = 4,4026 × E x 10-6 + 0,178081

1c) Gesamtsteuerbelastung: 559,91 €

2b1) Körperschaftsteuerschuld 546.000 €

2b2) Körperschaftsteuerschuld 240.000 €
 
Weil ich komme bei 2b1) auf:
in TEUR
1.600
+ 4.800
- 2010 (EBITDA)
= 4390
* 15% Körperschaftsteuersatz
= 658,5

In §4h (1) S. 1 EStG steht doch "Zinsaufwendungen (...) sind abziehbar in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA."

Bedeutet doch, dass in den 2010 TEUR bereits die 750 TEUR Zinserträge mit drinnen sind oder?
 
Der Zinsabzug ist i.H.v. 750.000 € + 2.010.000 € = 2.760.000 € möglich.
D.h. die übrigen Zinsaufwendungen i.H.v. 4.800.000 € - 2.760.000 € = 2.040.000 € sind nicht abziehbar, sondern nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG nur vortragsfähig und müssen dem Jahresüberschuss hinzugerechnet werden.

Somit ergibt sich folgende Körperschaftsteuerschuld:
Jahresüberschuss: 1.600.000 €
+ nicht abziehbare Zinsaufwendungen: 2.040.000 €
= steuerpflichtiger Gewinn: 3.640.000 €
x 15 %
= Körperschaftsteuerschuld 546.000 €


Bei Aufgabe b2) greift die Zinsschranke nicht.
Damit ergibt sich die Körperschaftsteuerschuld aus:
Jahresüberschuss 1.600.000 € x 15 % = 240.000 €
 
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