Ich glaube es kommt darauf an, ob man eine gewisse Grenze überschreiten muss um Sitze zu bekommen oder nicht (egal ob 5% Hürde oder 3% etc.). Parteien verhalten sich dann angeblich anders. Im Zweiparteienmodell gibt es doch einmal ein GG in der Mitte (Hotelling) und einmal bei 1/4 und 3/4. Also Mehrheitswahlrecht versus proportionales Wahlrecht. Bei Stimmenmaximierung (also 5% Hürde) gibt es bei 3 Parteien kein GG. Bei proportionalem schon (glaube ich).
Hat sich schon jmd. Gedanken gemacht wie die 20 Parteien verteilt seien müssen für ein GG und jeweils 5% Stimmanteil? Kann es sein, dass es jeweils 2 am Rand gibt, dann keine und dann noch mal jeweils zwei. Also 8 an den Rändern und der Rest einzeln? Komme dann jedenfalls auf je 5%....