Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2013/14 EA1 42260 "Bilanztheorie" (05.12.2013)

Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hallo zusammen,

dachte ich mache diesen Thread auf um ggf. vorab etwas zu diskutieren.

Gruß
M
 
Ich bin auch dabei. Allerdings bin ich mit dem Script noch nicht durch... EA dauert vermutlich noch etwas; oder macht ihr das parallel?
 
Ich finde, die Arbeit kann man effektiver gleichzeit mit dem Skript machen besonders wenn es um Theorien geht. Selbst war ich auf der Meinung, zuerst den Skript bearbeiten zu müssen. Allerdings stelle ich fest, dass es andersrum eventuell effizienter ist... IMHO :)
 
Also, erst einmal, die Einsendearbeit entspricht (bis auf ein paar veränderten Zahlen), genau den Fragen von Prof. Meyering in der Klausur WS2012/13 im März 2013.
Die Musterlösung zu diesen Fragen findet man im Moodle, siehe hier für die Musterlösung.

Hier ist mein Lösungsvorschlag, über Kommentare und Korrekturen würde ich mich freuen :-):

Aufgabe 1

1. a) Statische Bilanztheorie nach Simon
S. 70 4. Absatz: Verpflichtung im Rechtssinne sein.
S. 72, 2. Absatz: Individueller, subjektiver, unternehmensbezogener Betriebswert
S. 72, 3. Absatz: Reell existieren, Vermögensstück sein.
S. 73 5. Absatz: Nennwert
S. 71 unten bis S. 72 1. Absatz: Unternehmensfortführung, kein Notverkauf.

b) Dynamische Bilanztheorie nach Schmalenbach
S. 77 5. Absatz: Beobachtung Entwicklung Vermögenslage, Geschäftserfolg.
S. 85 3. Absatz: Bedürfnis für Verteilung.
S. 86 1. Absatz:Gewinnkontrolle ↔ Kostenkontrolle
S. 91: 4. Absatz:Stetigkeit bei der Bilanzierung
S. 95 Abb. 4.5: Warenlieferung auf Ziel.

c) Zweckorientierte Bilanztheorie
S. 144 2. Absatz:Bilanzzweck
S. 146 vorletzter Absatz: Kosten und Leistungen.
S. 151 2. Absatz: Vollständigkeitsgebot
S. 149 3. Absatz: Vorsichtsprinzip
S. 146 Anfang: Mindestadressatenkreis, Mindestumfang

d) Fragen zur Bilanz und GuV-Rechnung
S. 41 2.7.3. letzter Absatz: Wertermittlung: Absatzmarkt ↔ Beschaffungsmarkt
S. 35 Mitte: Bestandsveränderung seit letztem Jahresabschlußtag.
S. 31 Abb. 216 links: Gesamtkostenverfahren.
S. 20 Abb. 2.9: Einnahme, Ausgabe.
S. 43 3. Absatz: Fiktiver Gesamtkaufpreis.

____________________________________________________________________________________________________

Aufgabe 2
S. 61-62

a) GuV-Konto nach dem Umsatzkostenverfahren:

2. a).jpg

b)

2. b) i).png

2. b ii).png

Erklärung der Abweichung zwischen der Kaufkraft- und der Substanzerhaltungs-
rücklage:


Die Wiederbeschaffungspreise für unsere spezielle Ware sind stärker gestiegen als der allgemeine Kaufkraftindex, deswegen ist die Substanzerhaltungsrücklage mit 45€ höher als die Kaufkraftrücklage von 10€.

_________________________________________________________________________________________

Aufgabe 3

a)

Simon (S. 67-75):

Der Gewinn wird aus Vermögensvergleich aufeinanderfolgender Bilanzen errechnet, fall das Vermögen gestiegen ist, gibt es einen Gewinn, falls es gesunken ist gab es einen Verlust.

Somit ist der Gewinn ein Zweitprodukt aus dem Primärzweck, der Bilanz.

Simon durchbricht das Realisationsprinzip, da er Gegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind (die er als Veräußerungsgegenstände bezeichnet, sprich das Umlaufvermögen) mit dem Veräußerungspreis aktiviert, auch wenn sie noch gar nicht veräußert wurden. Gegenstände das Anlagevermögens, also die zum Gebrauch im Betrieb bestimmt sind, werden von ihm als Betriebsgegenstände bezeichnet und mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten in die Bilanz aufgenommen.

Simon aktiviert unentgeltlich erworbene oder gar nicht erworbene Rechte (= selbst erstellte Rechte) überhaupt nicht.


Schmidt (S. 102-118):

Schmidt bestimmt das Vermögen und den Gewinn gleichzeitig, bei beiden werden Objekte mit dem Tagesbeschaffungswert angesetzt.

Es kommt bei Schmidt nur dann zu Gewinn, falls der realisierte Verkaufspreis höher als der Tagesbeschaffungswert war.

Etwaige Differenzen zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und Tagesbeschaffungswerten gehen nicht in die Gewinn-und Verlustrechnung ein, sondern schlagen sich nur als Wertänderungen des ruhenden Vermögens nieder.

Schmidt aktiviert anders als Simon alle immateriellen Vermögensgegenstände in der Bilanz.


************************************************************************

b)
Schmalenbachs Meinung:

Laut Schmalenbach wird der Bilanzmann (wohl der Bilanzbuchhalter des Betriebs) nicht damit einverstanden sein, auf einmal, da es jetzt zufällig zu einer verwertbaren Erfindung gekommen ist, die Art, wie er die Kosten des Labors in der in der GuV ansetzt, zu ändern, da falls er dies machen würde, die Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnungen verschiedener Jahre nicht mehr gegeben wäre.

In den Jahren ohne Erfolge hat der Bilanzmann immer die Kosten des Labors ganz als Aufwand verbucht. Jetzt, da das Labor auf einmal ein verwertbares Produkt hervorgebracht hat, könnte man zwar argumentieren, daß man die Kosten des Labors dieses Jahres aktivieren könnte, sprich sie so behandeln wie die Anschaffungskosten eines Anlagegutes, die man über mehrere Jahre hinweg auf die Nutzungsdauer des Gutes verteilt, mit dem entsprechenden Effekt, daß die Kosten des Labors im Jahr des Erfolges niedriger in der GuV angesetzt würden als bisher.

Dies würde aber ein falsches Bild der Realität geben, da die Kosten des Labors in dem Jahr ja nicht wirklich niedriger waren, nur die Art in der die Kosten angesetzt werden hätte man verändert, und dies widerspräche dem Prinzip der Vergleichbarkeit.


Kritische Stellungnahme:

Die Jahre vor und nach der Entdeckung sind nicht vergleichbar, es ist nun einmal plötzlich zu einer verwertbaren Erfindung gekommen, wenn auch noch so zufällig, die Erlöse in der Zukunft abwerfen wird.

Deswegen gebietet das Prinzip der Vollständigkeit, dieser veränderten Situation über eine Aktivierung der Kosten des Labors Rechnung zu tragen, und die Kosten des Labors in den Jahren zu erfassen, in denen es zu den Erträgen aus der Erfindung kommen wird, sodaß es zu einem korrekten Gewinnausweis kommt.

Meiner Meinung nach ist es wichtiger, den Gewinn richtig auszuweisen, als auf Biegen und Brechen Vergleichbarkeit zwischen den GuV verschiedener Jahre zu bewahren, um so mehr als die Situationen des Betriebs vor und nach der Erfindung ja gar nicht mehr vergleichbar sind, es also einen triftigen Grund für eine Veränderung des Ansatzes der Kosten des Labors gibt.
 
MÜnchnerKindl, danke für die Ergebnisse. Die hmm sagen wir so die verblüffende Ähnlichkeit zur Musterklausur habe ich auch gemerkt :)

Die Aufgabe 1 ist bei mir auch so. Bei der Aufgabe 2 a habe ich Gesamtkostenverfahren genutzt, bin allerdings auch auf Verlust von 0,5 GE gekommen.
 
Vielen Dank für Deine ausführlichen Ergebnisse!
Um die Frage auch hier aufzuwerfen (habe leider immernoch keine eindeutige Antwort gefunden):
Hast du eine Quelle dazu, dass bei der realen EK-Definition die Geldwertkorrektur nur auf den Warenbestand zum WJ-Beginn, nicht aber auf den Zahlungsmittelbestand (und somit auf das gesamte EK) angewendet wird?
 
Ja, das stimmt, in der Aufgabe aus der Klausur gab es keinen Kassenbestand in der Eröffnungsbilanz.
Aber ich glaube mich entsinnen zu können, daß bei der Stelle im Skript nur von Waren die Rede war, deswegen habe ich nur den Warenwert um die Inflation korrigiert.

Es wäre natürlich logischer, auch den Kassenbestand zu korrigieren, denn das Geld darin ist ja jetzt auch weniger wert, und auch die unterjahrs gekauften Waren, denn die haben ja auch einen inflationsbedingten Wertverlust erlitten.

Schau'mer mal (auf hochdeutsch: Schauen wir mal = Abwarten und Tee trinken), wie der Lehrstuhl das in der EA bewertet, dann wissen wir sicher, wie sie es wollten :-)

Edit: auf S. 61 bei der Definition in der Aufzählung steht:
"Wird das Eigenkapital real definiert, ist der Waren- bzw Materialeinsatz mit geldwertkorrigierten historischen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten zu bewerten (realer Gewinn)."​
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das stimmt, in der Aufgabe aus der Klausur gab es keinen Kassenbestand in der
Edit: auf S. 61 bei der Definition in der Aufzählung steht:
"Wird das Eigenkapital real definiert, ist der Waren- bzw Materialeinsatz mit geldwertkorrigierten historischen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten zu bewerten (realer Gewinn)."​

ja, allerdings wird dort auch nur auf die "(GuV-orientierte) Gewinnermittlung" eingegangen. Über die Bewertung innerhalb der Bilanz (und die Berücksichtigung von Bewertungsgewinnen / -verlusten) wird im Skript der Uni nix gesagt.

Für eine gegenteile Darstellung s.
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/rwpc/sonderprobleme__teil_1_.pdf
(insb. S. 14, 16 und das Bsp. auf S. 18 - dort wird das gesamte EK der Kaufkraftkorrektur unterworfen).

Gerade bzgl. liquiden Mittel hab ich jedoch auch zweifel.

Dass, wie von dir angesprochen, die Warenbewegungen während des Jahres nicht korrigiert werden ist wohl aber nur vereinfachend für die rechnungen . Die Frage, was alles einbezogen wird ist aber wohl eher grundlegend systematisch.

Edit: achja: es gab auch alte EAs (oder so, haben wir im Mentoriat behandelt) wo auch maschinen und grundstücke bei der realen kapitalerhaltung wertkorrigiert wurden. die korrekturen betreffen definitiv also auch andere vermögensgegenstände als waren.
 
Liebe Kollegen,

eine kurze Frage: wie habt ihr die EA formattechnisch gestaltet? Selbstverständlich werden die Aufgaben 2 und 3 auf separaten Blätterndargestellt da es in der EA einfach kein Platz dafür vorhangen ist.

Habt ihr allerdings die Antworten zur Aufgabe 1 in die dafür vorgegebenen leeren Stellen eingefügt oder auch auf einem separaten Blatt dargestellt?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine...
 
Also, ich habe mir am Anfang des Studiums eine Vollversion von Adobe (Adobe Acrobat Pro) als Studentenversion gekauft, und dann einfach die EA-Aufgabe als Word-Datei abgespeichert, und für jede Teilantwort ein Textfeld ohne Außenrand (Formkontur: kein Rahmen) mit der Antwort eingefügt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Streber! ;)
ich denke, die 4 worte können wohl auch per hand geschrieben werden.
das mit dem "word-ausdruck" ist ja auch nur eine empfehlung
 
Ich denke auch, dass er damit Leben wird. Es ging wahrscheinlich eh in der ersten Linie um die Leserlichkeit und nicht um den Schrift Times New Roman oder Arial :)

Soo, 1. EA fertig. Jetzt die 2. anfangen....

Habt ihr eure schon abgeschickt?
 
kann man die EA's eigentlich auch in den Fernstudienzentren abgeben? Ich meine, dass das gehen soll. Weiß dazu einer/eine mehr dazu? Wäre schon gut, da meins grad hier ist.
 
Zurück
Oben