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ja, allerdings wird dort auch nur auf die "(GuV-orientierte) Gewinnermittlung" eingegangen. Über die Bewertung innerhalb der Bilanz (und die Berücksichtigung von Bewertungsgewinnen / -verlusten) wird im Skript der Uni nix gesagt.
Für eine gegenteile Darstellung s.
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/rwpc/sonderprobleme__teil_1_.pdf
(insb. S. 14, 16 und das Bsp. auf S. 18 - dort wird das gesamte EK der Kaufkraftkorrektur unterworfen).
Gerade bzgl. liquiden Mittel hab ich jedoch auch zweifel.
Dass, wie von dir angesprochen, die Warenbewegungen während des Jahres nicht korrigiert werden ist wohl aber nur vereinfachend für die rechnungen . Die Frage, was alles einbezogen wird ist aber wohl eher grundlegend systematisch.
Edit: achja: es gab auch alte EAs (oder so, haben wir im Mentoriat behandelt) wo auch maschinen und grundstücke bei der realen kapitalerhaltung wertkorrigiert wurden. die korrekturen betreffen definitiv also auch andere vermögensgegenstände als waren.