Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2013/14 EA1 42260 "Bilanztheorie" (05.12.2013)

Erst mal vielen Dank für deine Beiträge Münchner Kindl. ;)

Kleine Anmerkung zur substantiellen Eigenkapitaldefinition. (Bild 3) Die Erklärung vor der Schlussbilanz müsste doch heißen: "Das EK der Schlussbilanz ist das EK der Eröffnungsbilanz (300) plus der Gewinn des Geschäftsjahres (195), also 495."

In der Schlussbilanz stimmt es dann ja wieder.

Naja insgesamt finde ich BT kein Hexenwerk. Nur mit öffentliche Ausgaben verzweifel ich langsam. Ich glaub ich wechsel nächstes Semester zu Vertiefung der Wirtschaftsmathe wenns nix wird. :P
 
Ich hab bei Frage d1 etwas anderes:
Auch auf S. 41 2.7.3 letzter Absatz:
(noch un-realisierter) Gewinn enthalten
 
Hi zusammen,
zunächst vielen, lieben Dank für eure Hilfe, das war echt super hilfreich und ich hoffe hier in Zukunft auch etwas mehr beitragen zu können. (Erstsemester ;)) Wie handhabt ihr das in EA eigentlich mit den Quellenangaben? Ich habe meinen Bachelor in England gemacht und das scheint hier in den EA nicht so relevant zu sein?

Viele Grüße aus Troisdorf
 
ja, allerdings wird dort auch nur auf die "(GuV-orientierte) Gewinnermittlung" eingegangen. Über die Bewertung innerhalb der Bilanz (und die Berücksichtigung von Bewertungsgewinnen / -verlusten) wird im Skript der Uni nix gesagt.

Für eine gegenteile Darstellung s.
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/rwpc/sonderprobleme__teil_1_.pdf
(insb. S. 14, 16 und das Bsp. auf S. 18 - dort wird das gesamte EK der Kaufkraftkorrektur unterworfen).

Gerade bzgl. liquiden Mittel hab ich jedoch auch zweifel.

Dass, wie von dir angesprochen, die Warenbewegungen während des Jahres nicht korrigiert werden ist wohl aber nur vereinfachend für die rechnungen . Die Frage, was alles einbezogen wird ist aber wohl eher grundlegend systematisch.

Edit: achja: es gab auch alte EAs (oder so, haben wir im Mentoriat behandelt) wo auch maschinen und grundstücke bei der realen kapitalerhaltung wertkorrigiert wurden. die korrekturen betreffen definitiv also auch andere vermögensgegenstände als waren.

Diese Problematik hat mich ebenso zum laaaaangen Grübeln gebracht.
Abschließend denke ich jedoch, dass eine Kaufkraftkorrektur des EK zur Ermittlung des Gewinns nach realer EK-Definition in dieser Aufgabe nicht zweckdienlich ist. Begründung: In der Aufgabe beträgt der Kaufkraftindex von Anfang 01 1, am Ende 01 1,1. Wenn man nun als Bezugsgröße für die Kaufkraftkorrektur das EK wählt, korrigiert man in der Aufgabe ja eigentlich die Aktiva Vorräte und Kasse in der Eröffnungsbilanz 01. Der Anfangsbestand der Kasse i.H.v. 200 GE wird im Gegensatz zu den Vorräten i.H.v. 100 GE jedoch nicht für die Beschaffung neuer Vorräte eingesetzt. M.E. ist damit für das Unternehmen in der Aufgabe lediglich die Kaufkraftveränderung jener Beträge von Aktivposten von Interesse, die für eine Beschaffung eingesetzt werden. Das sind in der Aufgabe die Vorräte. Denn in der Aufgabe wird der Anfangsbestand 01 der Vorräte verbraucht, mit den Erlösen neue Vorräte beschafft, diese wieder verbraucht etc. bis zum Ende 01. Die Aufgabe vergleicht jedoch nur den Kaufkraftindex zu Beginn und Ende 01. Somit werden lediglich die 100 ME Anfangsbestand Vorräte mit 1,1 multipliziert.
Ein Beispiel, in welchem neben Waren auch der Abschreibungsaufwand für eine Maschine der Kaufkraftkorrektur unterliegt, befindet sich beispielsweise in EA 1 12/13. Dort wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschreibungsaufwand für die Maschine in die Berechnung des Gewinns nach realer EK-Definition einzubeziehen ist, so dass einem hier das Grübeln abgenommen wird. Ein Beispiel, in welchem der Kassenbestand für die Beschaffung von Vorräten eingesetzt wird, und somit als Bezugsgröße für eine Kaufkraftkorrektur zu berücksichtigen ist, findet sich bei Aufgabe 3, Skript S. 66/67.
Als Bezugsgröße/n für eine Kaufkraftkorrektur ist/sind m.E. also der/die Betrag/Beträge desjenigen/derjenigen Aktivposten/s zu berücksichtigen, welche/r für die Beschaffung eingesetzt wird/werden.
Nehmen wir also an, dass die Anfangsbestände der Kasse bzw. der Vorräte beispielsweise 150 GE bzw. 100 GE betragen. Nun sollen neue Vorräte für 150 GE beschafft werden, welche zu 100 GE mit liquiden Mitteln, und mit 50 GE durch den Verkauf gelagerter Vorräte bezahlt werden sollen. Dann müssten bei einer Kaufkraftkorrektur 100 GE Kasse sowie 50 GE Vorräte berücksichtigt werden.
 
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