Hallo pierce,
da es das Modul erst seit diesem Semester gibt kann ich noch nicht viel dazu sagen, außer: Es besteht aus drei Kurseinheiten. Nr. 1 und 3 mit je ca. 50 Seiten und Nr. 2 mit ca. 200 Seiten. Diese beinhalten sowohl theoretische als auch praktische Bestandteile, wobei die Theorie überwiegt. Es werden zwar recht viele Paragraphen benannt, da man aber in der Prüfung selbst die Gesetzesbücher benutzen darf, muss man sie nicht auswendig lernen. Man sollte sie aber verstehen und wissen wo was steht, denn es dürfen keine eigenen Bemerkungen in diesen aufgeführt sein und oft weiß man nur, wie die Rechnungslegung zu erfolgen hat, wenn man die aus dem Kursmaterial genannten Erläuterung zu dem jeweiligen § kennt, da der § selbst es viel zu sehr umschreibt. Inwieweit dann Theorie oder Praxis in der Klausur überwiegen, kann ich Dir erst nach der Klausur mitteilen, da es ja leider noch keine Klausuren der Vorjahre gibt. Betrachtet man aber die beiden EA und schließt von diesem auf die Klausur, dann könnte es eine gute Mischung sein. Zu empfehlen ist aber auf jeden Fall der Kauf oder Leih der im Leitfaden genannten primären Zusatzlektüre, da diese oft die Theorie mit noch mehr Beispielen als in den KE erläutert. Ich hoffe, ich konnte Dir bei Deiner Entscheidung ein wenig helfen. Vielleicht hilft auch schon mal ein Blick in den hauptsächlich verwendeten Teil des HGB (Drittes Buch, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt).