Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2014/15 EA2 42261 (08.01.2015)

Super danke schaue es mir heute abend an und gebe euch dann bescheid.

aber auch wenn es nicht passen sollte werde ich glaube ich trotzdem die EA bestehen =)
 
Mal eine Frage...

Weshalb gibt es zwei Termin für die EA?

Ist der zweite Termin ein "Alternativtermin" oder muss man an beiden Terminen unterschiedliche EA abgeben?
 
Mal eine Frage...

Weshalb gibt es zwei Termin für die EA?

Ist der zweite Termin ein "Alternativtermin" oder muss man an beiden Terminen unterschiedliche EA abgeben?
Es sind zwei verschiedene EA, wenn Du auf den Link im ersten Beitrag klickst siehst Du, dass es eine EA zum Kursteil Bilanztheorie gibt, fällig am 4.12.2014, und eine EA zum Kursteil Bilanzpolitik und Bilanzanalyse, fällig am 8.1.2015. Die EAs selber lädst Du Dir dort durch Klick auf "Aufgabenheft" herunter - das geht aber nur wenn Du das Modul dieses Semester belegt hast. Um die Klausurteilnahmeberechtigung zu erlangen musst Du eine von den beiden EAs bestanden haben (egal welche der beiden).
 
Ok, vielen Dank für die Info.

Das heißt also dass ich mir keinen Zeitdruck zu machen brauche und jetzt am 04.12. nicht zwangsläufig eine abgeben muss?
Theoretisch könnte ich ja dann auch erst am 08.01 eine abgeben und wenn ich die bestehe dann die Klausur mitschreiben...

Oder MUSS man BEIDE abgeben?
 
Nein, Du musst nicht beide abgeben, eine reicht. Für die Klausurzulassung reicht es aus entweder die erste oder die zweite abzugeben und zu bestehen. Falls Du nur eine abgibst hast Du halt nur diese eine Chance die Klausurzulassung zu erlangen. Wenn Du die EA dann nicht bestehst kannst Du die Klausur nicht mitschreiben. Und achte darauf, dass Du nicht aus Versehen die erste EA zum zweiten Termin abgibst, sondern die zweite.
Auch noch wichtig: Wenn Du nur die zweite abgibst hast Du die voraussichtlich noch nicht korrigiert zurückerhalten wenn die Anmeldefrist zu den Klausuren am 30.1.2015 abläuft. Denn das korrigieren der EAs dauert meist mehrere Wochen. Eine Anmeldung zur Klausur nach Fristende ist aber nicht möglich. D.h. wenn Du die Klausur mitschreiben willst und am Ende der Klausuranmeldefrist noch nicht weißt ob Du die Klausurzulassung hast, musst Du dich vor Ende der Anmeldefrist zur Klausur anmelden und falls Du die EA nicht bestanden hast daran denken Dich wieder von der Klausur abzumelden.
 
Ok, vielen Dank.
Ich probiere jetzt dann einmal die erste EA noch zeitlich auf die Reihe zu bekommen!
 
Zur Aufgabe 2 Material an Kasse

Ist SICHER (meiner Meinung nach)

AUFWAND UND AUSZAHLUNG

AUSZAHLUNG aufgrund der abnahme durch die bezahlung (CASH an der kasse z.b.)

AUFWAND weil ich es in die GUV buchen muss da es MATERIALIEN sind! verbrauchsmaterialien z.b. wie büromaterialien! werden sofort verbucht.
 
aufgabe 2)

- Forderungen an Kasse
Beispiel: Kredit an Kunden, oder Rückzahlung einer Anzahlung

Auszahlung und Einzahlung betreffen das Sichtguthaben/Zahlungsmittelbestand
hier Verminderung der Kasse also Auszahlung

Einnahme und Ausgabe betreffen das Geldvermögen (Forderungen/Verbindlichkeiten)
hier Vermehrung der Forderungen in gleicher Höhe wie sich das Bankguthaben mindert
somit keine Veränderung des Geldvermögens
_________________________________________________
- Materialaufwand an Kasse
Beispiel: Bareinkauf Material

Auszahlung und Einzahlung betreffen das Sichtguthaben
hier Verminderung der Kasse also Auszahlung

Einnahme und Ausgabe betreffen das Geldvermögen (Forderungen/Verbindlichkeiten)
hier wird das Geldvermögen kleiner also Ausgabe

Ertrag und Aufwand betreffen Gesamtvermögen
Geldvermögen sinkt in gleicher Höhe wie Sachvermögen steigt - also weder Aufwand noch Ertrag
Aufwand wäre es erst bei Verbrauch des Materials


ich korrigiere also meine Lösung auf :
- Forderungen an Kasse = Auszahlung
- Materialaufwand an Kasse = Auszahlung und Ausgabe


siehe Script Kurs 2 Seite 4

Es handelt sich m.E. bei Materialaufwand an Kasse nicht um einen Bareinkauf von Material, dann müsste der Buchungssatz eher lauten Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe an Kasse. Somit kann ich keine Steigerung des Sachvermögens erkennen. Unter Bezug auf Kurs 2 S. 4 würde ich bei Materialaufwand an Kasse sagen, dass ein Aufwand vorliegt (Materialaufwand ist ja ein Aufwandskonto). Dann wäre der Aufwand wieder mit im Spiel, in der Summe also Auszahlung, Ausgabe und Aufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber was genau wäre es denn dann für ein vorgang?
 
ok kein Sachmittel und Material in diesem Sinne, dann tatsächlich als Aufwand ...

ihr habt mich überzeugt :-)
 
hehe bitte immer wieder gerne wir sind ja hier dass wir uns helfen! also die antwort bleib wie sie von netre von anfang an gebildet wurde LG
 
jetzt blick ich nicht mehr durch :-)
?
ich hatte zuerst - auszahlung und aufwand

wie siehts denn nun aus mit ausgabe ?
 
@ foxy90:

Eine Ausgabe ist es m.E. schon, denn "Bsp. Kasse -1 - Auszahlung, weder Forderung noch Verbindlichkeit gleichen die Auszahlung aus -1 verbleibt - Ausgabe, Materialaufwand - Aufwand". Also wäre die Lösung: Auszahlung, Ausgabe und Aufwand.

@ netere:

Ein Beispiel für einen passenden Vorgang lieferst Du selbst, indem Du in einem Deiner letzten Postings schreibst "[...]Aufwand wäre es erst bei Verbrauch des Materials." Es ist aus meiner Sicht ein Materialverbrauch gemeint. Anhaltspunkte für die Problemstellung liefert folgender link: https://www.wiwi.uni-muenster.de/23/download/buchfuehrung/vorlesung/Kapitel_C_4_3.pdf
 
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ICh verstehe nicht wieso es auch eine ausgabe ist, ist ja schon eine auszahlung! auszahlung ist ja automaitsch ausgabe oder wie ? jedenfalls es wird ein aufwand mit cash bezahlt also auszahlung und aufwand FIX !
 
Also nochmal zum Verstehen. Was habt hier als Lösung bei "Materialaufwand an Kasse"? Ist es Ausgabe, Auszahlung und Aufwand? Wenn ja wieso auch Ausgabe?

Materialaufwand = Aufwand in GUV
Auszahlung = Kassa nimmt ab durch Bezahlung
Ausgabe = ????
 
In Anlehnung an KE II S. 4 Abb. 20: Der Kassenbestand nimmt ab, es handelt sich um eine Auszahlung, entsprechend nehmen die liquiden Mittel ab. Im nächsten Schritt werden zum Fonds der liquiden Mittel Forderungen addiert oder/ und Verbindlichkeiten subtrahiert um den Fonds des Nettogeldvermögens zu erhalten. Da bei Materialaufwand an Kasse weder Forderung noch Verbindlichkeit vorliegen, entspricht der Fonds liquider Mittel dem Fonds des Nettogeldvermögens. Der Fonds liquider Mittel ist negativ, somit auch der Fonds des Nettogeldvermögens, so dass neben der Auszahlung nun auch eine Ausgabe vorliegt. Da schließlich noch Aufwandskonto Materialaufwand angesprochen wird, erhält man als Lösung: Auszahlung, Ausgabe und Aufwand.
 
In Anlehnung an KE II S. 4 Abb. 20: Der Kassenbestand nimmt ab, es handelt sich um eine Auszahlung, entsprechend nehmen die liquiden Mittel ab. Im nächsten Schritt werden zum Fonds der liquiden Mittel Forderungen addiert oder/ und Verbindlichkeiten subtrahiert um den Fonds des Nettogeldvermögens zu erhalten. Da bei Materialaufwand an Kasse weder Forderung noch Verbindlichkeit vorliegen, entspricht der Fonds liquider Mittel dem Fonds des Nettogeldvermögens. Der Fonds liquider Mittel ist negativ, somit auch der Fonds des Nettogeldvermögens, so dass neben der Auszahlung nun auch eine Ausgabe vorliegt. Da schließlich noch Aufwandskonto Materialaufwand angesprochen wird, erhält man als Lösung: Auszahlung, Ausgabe und Aufwand.

Dann ist das so zu verstehen, dass die liquiden Mittel abnehmen (keine FO keine VB) und Materialaufwand (sofortiger Verbrauch) ist Aufwand und somit es Ausgabe (der allgemeine Verbrauch von Material und Kasse). Richtig?:)
 
Nein, nicht so ganz. Der Kassenbestand und damit die liquiden Mittel nehmen ab, also Auszahlung. Sagen wir die liquiden Mittel liegen damit bei -1. Da durch den Buchungssatz weder eine Forderung noch eine Verbindlichkeit vorliegt, bleibt das -1 der liquiden Mittel. Daher ist es eine Ausgabe. Außerdem liegt ein Aufwand vor, da durch den Buchungssatz ein Aufwandskonto angesprochen wird. :-)
 
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